Warum kann mein Arbeitgeber die eAU nicht abrufen?
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber verlangt nach wie vor, Ihm im Krankheitsfall meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Post an Ihn zu übermitteln. Leider stellt mein Arzt die AU seit geraumer Zeit nicht mehr in Papierform aus bzw. Ausschließlich den für meine eigenen Unterlagen. Dort steht nun aber drauf, was meine Diagnose ist, und die geht, finde ich, keinen in der Arbeit was an... Jetzt hab ich gerade einen Anruf bekommen, weil ich die AUs seit ich dort Arbeite noch nie geschickt hatte und relativ häufig Krank war (Ich arbeite in einem Kindergarten, da bekommt man die ganze Zeit irgendwas ab...). In dem Anruf wurde ich gefragt, warum ich die denn nie geschickt habe und dass das elektronisch ja bei dem Betrieb noch nicht abrufbar ist... Jetzt frage ich mich, was passiert. Ich habe immer eine AU gehabt, diese kann ich auch bei mir in meinem Online-Bereich der TK einsehen. Überall steht, dass Sie noch nicht vom Arbeitgeber abgerufen wurde... Kann mir persönlich jetzt etwas passieren?
5 Antworten
Meiner Meinung nach nicht. Die eAU ist verpflichtend, jedenfalls für gesetzlich Krankenversicherte. Genauso verpflichtend ist das für die Ärzte. Da muss dein Arbeitgeber eben zusehen, wie er an die eAU kommt. Möglichkeiten dafür gibt es. Du musst dem Arbeitgeber nur umgehend mitteilen, dass du krankgeschrieben bist. Ansonsten kann dein Arbeitgeber von dir überhaupt nichts weiter verlangen.
Kann mir persönlich jetzt etwas passieren?
Ich denke auch nicht. Wenn die eh seit nem jahr verpflichtend ist. Ist das das Problem deines AG wenn er die nicht abrufen kann. Und nicht deines. Wenn er es zu deinem macht würde ich mir vor gericht recht gute chanchen ausrechnen.
Weil ihn das gar nichts angeht. Deine Krankendaten unterliegen dem Datenschutz. Eine Auskunft kriegt er nur, wenn du deinen Arzt von der Schweigepflicht entbindest, was du nicht tun solltest.
Arbeitgeber und Steuerberatende sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten der Beschäftigten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen.
... da hilft keine Ausrede!!
Fordere Deine Krankenkasse auf, sich mit dem AG in Verbindung zu setzen, der ist wohl technisch rückständig.
Arbeitgeber, die das nicht selbst machen können oder wollen, die lassen das normalerweise von ihrem Steuerbüro erledigen.
Die AG hatten genug Vorlaufzeit, sich auf die eAU einzustellen, das ist ja kein Hexenwerk.
oder das personal dort ?