Warum ist eine Wattwanderung nach Wangerooge/Juist verboten?

DerTiggr2014  06.07.2021, 17:21

Wattwanderung nach... ok verstanden... aber von wo aus? Vielleicht passt es von deinem Ausgangspunkt nicht mit den Gezeiten

Chxmiker 
Beitragsersteller
 06.07.2021, 17:24

Festland <=> Wangerooge

3 Antworten

Wattwanderungen nach Wangerooge waren noch im letzten Jahrtausend legal möglich und es gibt da einige Berichte aus der Zeit, die im Internet kursieren. Daraus geht hervor, daß schon damals die Überquerung nicht ganz einfach war. Folgende Gründe sprechen u.a. für gewisse Risiken:

Die grundsätzliche Entfernung vom Festland, die auch bei optimalen Voraussetzungen eine gewisse Dauer voraussetzt, weshalb das durch die Gezeiten vorgegebene Zeitfenster nicht viel Spielraum läßt.

Den direkten Weg kann man nicht nehmen, da man Priele an den richtigen Stellen durchwaten und Schlickflächen umgehen muss. Daher ist für die Überquerung eine Strecke von gut 10 km anzusetzen und eine Zeitdauer von etwa 4 Stunden.

Dazu kommt seit längerem eine Fahrrinne vor der Südküste Wangerooges, die nicht so einfach zu durchwaten ist, selbst bei absoluter Ebbe.

Der offiziell belegbare Grund für das Verbot liegt mir hingegen nicht vor. Ein Verbot pauschal und abstrakt mit einer nicht näher erläuterten Gefährlichkeit zu begründen, scheint mir auch aus präventiven Gründen sehr fragwürdig.

Über Juist liegen mir dazu leider keine näheren Informationen vor.

Hab mal einen Wattführer a.D. gefragt. Ganz einfach erklärt. Entfernung und Bodenbeschaffenheit lässt eine Wanderung zu einigen Inseln nicht zu. Die Flut würde einen gnadenlos erwischen.

So die Info.

Eine Wattwanderung ist sehr gefährlich und darf daher nur vom einem erfahrenen Leiter durchgeführt werden! Privatpersonen ist es daher untersagt! Gut so!


Chxmiker 
Beitragsersteller
 06.07.2021, 17:21

Das war eigentlich nicht meine Frage.

Es sind ja in Begleitung auch Wattwanderungen nach Langeoog möglich, wo vor Schlickfeldern gewarnt wird. Dort alleine zu wandern ist ja schon de facto verboten.

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