Wattwanderungen nach Wangerooge waren noch im letzten Jahrtausend legal möglich und es gibt da einige Berichte aus der Zeit, die im Internet kursieren. Daraus geht hervor, daß schon damals die Überquerung nicht ganz einfach war. Folgende Gründe sprechen u.a. für gewisse Risiken:

Die grundsätzliche Entfernung vom Festland, die auch bei optimalen Voraussetzungen eine gewisse Dauer voraussetzt, weshalb das durch die Gezeiten vorgegebene Zeitfenster nicht viel Spielraum läßt.

Den direkten Weg kann man nicht nehmen, da man Priele an den richtigen Stellen durchwaten und Schlickflächen umgehen muss. Daher ist für die Überquerung eine Strecke von gut 10 km anzusetzen und eine Zeitdauer von etwa 4 Stunden.

Dazu kommt seit längerem eine Fahrrinne vor der Südküste Wangerooges, die nicht so einfach zu durchwaten ist, selbst bei absoluter Ebbe.

Der offiziell belegbare Grund für das Verbot liegt mir hingegen nicht vor. Ein Verbot pauschal und abstrakt mit einer nicht näher erläuterten Gefährlichkeit zu begründen, scheint mir auch aus präventiven Gründen sehr fragwürdig.

Über Juist liegen mir dazu leider keine näheren Informationen vor.

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