Warum gibt es Beamtenbeleidigung aber keine Bürgerbeleidigung?

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Naja, ich glaube, wenn ein Polizist mitbekommt dass jemand einen anderen beleidigt und denjenigen der beleidigt hat anzeigen würde, würde das auch durchgehen. Das blöde ist halt, da die Polizei ja nie mitbekommt wenn jemand jemanden beleidigt dann schaut es schlecht mit den Beweisen aus. Aber wenn der Polizist selbst beleidigt wird ist das genug Beweis. Hoffe das war verständlich ;)


Reiswaffel87  10.02.2010, 19:03

Verständlich schon, aber nicht wirklich richtig. Les dir mal durch, was PepsiMaster und MrDirekt hier so schreiben. Dann weißt du wenigstens, wenn du schon die "hilfreichste Anwort" gegeben hast, was richtig ist. ;o)

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AliceDreamworld  11.02.2010, 10:25
@Reiswaffel87

Nun ja, genauso hab ich es ja gesagt. Dass der Polizist einen nicht automatisch anzeigt weil es da so einen Paragraphen gibt, sondern weil man allgmein jemanden anzeigen kann der einen beleidigt. Ein Poizist macht es halt immer und ein Zivilist nicht, auch wegen der Beweislage. Ich denke du hast meinen Absatz doch nicht so gut verstanden...;)

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Hi BreakingDawn,

... im deutschen Strafrecht gibt es nur einen Straftatbestand der Beleidigung. Dieser ist unter § 185 StGB nachlesbar. Eine Beamtenbeleidigung als Sonderstraftatbestand wirst Du im StGB nicht finden. Ein solcher ist auch nicht nötig, weil der genannte Ehrverletzungsparagraf in seinen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung völlig ausreicht.

Polizeiliche Ermittlungen (also Strafanzeige, Vernehmung, Beweissicherung, etc.) nach einer Beleidigung werden erst aufgenommen, wenn der Geschädigte (also der, gegen den die Beleidigung gerichtet war) einen Strafantrag gestellt hat. Diesen Strafantrag kann der Geschädigte bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht stellen. Eine Anzeigenerstattung bei der Polizei beinhaltet einen solchen Strafantrag.

Du siehst, die Stellung eines Strafantrages ist somit überhaupt erst Voraussetzung, dass die Behörden tätig werden. Fehlt ein solcher Strafantrag ... nun, dann wird die Polizei diesen Straftatbestand nicht weiter verfolgen. So ist auch Deine Frage zu erklären, warum ein Polizeibeamter nach einer gegen ihn gerichteten Beleidigung eine Strafanzeige erstattet, und wenn X den Y beleidigt, nichts passiert, weil "Y" kein Interesse an einer Strafverfolgung hat, oder eine Verfolgung gegenüber den Behörden nicht ausdrücklich erwähnt/gestellt hat.

Wenn die Polizei dann tätig wird, sei es präventiv oder repressiv, dann geht sie ihrem gesetzlichen Auftrag nach. Manche Maßnahmen oder Gerichtsurteile laufen konträr zum "Rechtsempfinden" der Betroffenen, was das von Dir empfundene "Extrawurst"-Gefühl auslöst. Verhindern läßt sich das nicht, es liegt nun mal in der Natur der Sache.

IdS

MrDirekt


Wieso ist das so? .. Es ist nicht so!!!

Es gibt keinen besonderen Paragraph im Strafgesetzbuch, der sich mit Beamtenbeleidigung beschäftigt, sondern nur Beleidigung gem. §185 StGB. Dabei handelt es sich um ein sog. Antragsdelikt. D.h. wenn sich eine Person beleidigt fühlt [egal. ob (Polizei-)beamter oder jede andere Person] kann man Anzeige erstatten und Strafantrag stellen.

Es gibt also für niemanden eine Extrawurst und niemand wird besser oder schlechter behandelt.


EnnoBecker  11.02.2010, 10:39

Genau so und nicht anders. DH.

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Es gibt laut deutschem Gesetz gar keine Beamtenbeleidigung, nur Beleidigung gegen jede mögliche Person. Nur bringen Polizisten Beleidigungen zur Anzeige, während normale Personen das nicht tun.

Beleidigung ist ein Antragsdelikt - Ohne Strafantrag wird sie nicht verfolgt. Antragsberechtigt ist grundsätzlich nur der Beleidigte selbst - außer, und jetzt kommt der kleine Unterschied - außer, der Beleidigte ist Beamter, Soldat oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter. Dann kann auch sein Dienstvorgesetzter den Strafantrag stellen (§ 194 StGB).