Sie dürfen mit, aber sich müssen nicht mit wenn du/sie nicht wollen.
Man darf die gegen Endgeld einstellen, also du darfst arbeiten da du mit dem "Alterwechsel" 14-15 nicht mehr als Kind im Sinne des Jarbschg bist, siehe §2.
WLAN hat zwar eine Theoretisch reichweite von mehren Hundert oder sogar tausend Metern, aber in der Realität sind es oft nur 20 oder 30 meter.
Je nach dem wie das Hotel gbaut ist bekommt man tatsächlich nur in diesem einem Raum ein gutes Signal, villt noch im Flur davor.
Es könnte aber auch noch den Grund haben, dass das Hotel das WALN nur Buisness Kunden zu verfühgung stellt, und ein "normaler" Gast extra zahlen muss.
Ich könnte mir vorstellen das man dann die Geburtsurkunde berichtigen lassen kann, denn das müsste ja möglich sein. Der Staat muss ja auch ein interesse daran haben, sonst kann man ja früher in rente gehen. Das geht natürlich nur einmal, wäre ja problematisch das öfter zu machen...
Aber ich frage mich wie das passieren sollte?
Das würde ja eigetnlich auffallen.
Also kaufen und trinken darfst du das immer, egal wie alt du bist.
Allerdings besagt §9 JuSchG das Bier, Wein, Sekt usw. erst an Personen über 16 verkauft werden dürfen und Brantwein erst an Personen ab 18 verkauft werden darf.
Also hätte man dir das durchaus verkaufen dürfen, aber nicht müssen. Wenn die das erst ab 18 verkaufen ist das deren gutes recht.
Ich Denke nicht, denn das ist ja der Sinn dieser Funktion.
Davon abgesehen: Das beschaffen, herstellen, verbreiten oder nutzen solcher Programme ist in der BRD eine Straftat, zumindest wenn man damit "[...] sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft [...]".
Siehe §§202a, 202c StGB.
Das könnte durchaus der Fall sein.
Schön das du das mit dem JuSchG in verbindung bringst.
Denn genau da steht absolut nichts von dem Thema drin.
Im StGB ist gereglt das Sexuelle Handlungen jeder art (Also auch Petting) mit Personen unter 14 Strafbar sind, egal wer, wie alt ist.
Gleichen kann für sexuelle handlungen für jemandem über 21 mit jemandem unter 16 gelten.
Was deine Frage betrift: Das ist rechtlich kein Problem. Eine Altersbeschränkung für Sexspielzeug gibt es nicht, aber es würde mich nicht wundern wenn man dir das trotzdem erst ab 18 verkauft.
Also wenn man niht grade das glück hat und eine Nahkampfausbildung gegen Schusswaffen hat, dann hilft eigentlich nur zurückschießen.
Wenn das auch nicht geht (Was in der Schule normal sein sollte), tja, dann hat man i-wie die A-Karte. Verstecken und weglaufen wenn er nicht hinsieht, aber ansonsten hat man da nicht viele möglichkeiten. Die Polzei rufen wäre wohl noch ganz sinvoll, aber das hilft einem auch nicht wirklich.
Man sollte sich aber nich so viele Sorgen darüber machen, denn es ist zu 99,9999% Wahrscheinlich das einem sowas nicht passiert.
Jetzt noch keine, außer die Eltern wüschen das so.
Aber wenn er 14+ ist und jemals wieder auffälig wird, kann er nciht auf ein mildes Urteil offen.
Ja, das heißt es, aber das ist ziemlich egal. Ist ist schließlich über 14.
OMG, gibt es tatsächlich Menschen die das für echt halten?
Hätte ich nicht gedacht, armes Deutschland.
Wie schon gesagt wurde ist das 1. nicht echt und 2. ja, wenn RLT nicht gegen das Urheberrecht verstößt dürfen die das zeigen.
Davon kannst du ausgehen.
Außerdem: Von den von dir genanten Dingen ist in der BRD nur der Schlagring illegal.
Ich denke die Örtliche Polizeidienststelle wäre da der richtige Ansprechpartner.
Also die elter müssen nicht mit, aber sie sollten mit.
Könnte helfen, dann fühlst du dich villt sicherer.
Dann erzähl da einfach wie es war, das du ncith gefahren bist. Deine Freunde must du ja nicht verraten, ich denke mal das es für dich keinen Ärger gibt.
Wiso sollte die das nicht dürfen?
Das ist sicher alles möglich und normalerweise würde ich dir sagen wie es geht, aber nicht in diesem Fall. Es ist der Laptop deiner Mutter und da kann sie vorschreiben was sie will. Solange sie nicht gegen Gesetze verstößt.
Das brauch auch nirgendwo zu stehen, denn ein Schlagring ist ein Illegaler Gegestand, egal ob im Handgepäck oder bei dir zuhause. Schon der Besitz ist eine Straftat.
Da es in der BRD nicht vorgeschireben ist das einem "die Rechte" vorgelesen werden wirst du mit der Anzeige keinen erfolg haben.
Wir sind hier nicht in den USA wo das villt so ist.
In der BRD muss man einem Verdächtigem nur nur bei begin der Vernehmung, also meisten auf der Wache und nicht schon bei der Festnahme, folgendes sagen:
- Den Tatvorwurf
- Das er nicht aussagen muss
- Das er einen Anwalt hizuziehen darf
Siehe §136 StPO.
Lebt die Seite von diesen Fragen. Deine z.B. gehört auch dazu.
Gebe ich kommentare wie jeder andere auch.
Würde es doch, denn wie sollte man das Alter überprüfen? Kopie vom Ausweis? Dann würde ich mich ncihtmal hier anmelden wenn ich 18 wäre.
Nein, eigentlich nicht.
Drücke mal beim staten auf F8 und strate dann im abgesicherten Modus.
Dann melde ich als "Administrator" an und ändere das Passwort von deinem Vater und mach dein normales Konto zum Admin.
Damit das nicht mehr vorkommt die Festplatte verschlüsseln, z.B. mit True Crypt.