Waren DDR-Staatsangehörige auch deutsche Staatsangehörige?

1 Antwort

a) aus Sicht der BRD: alle Deutschen, egal ob in Ost oder West, hatten eine deutsche Staatsangehörigkeit. Die DDR-Staatsangehörigkeit wurde von der BRD ignoriert. Jeder Einwohner der DDR konnte in Botschaften oder Konsulaten der BRD einen bundesdeutschen Pass beantragen. Er war ja Deutscher.

b) aus Sicht der DDR: muss man unterteilen in vor 1967 und nach 1967. Vor 1967 kannte auch die DDR nur eine deutsche Staatsangehörigkeit. Nach 1967 führte die DDR die Staatsangehörigkeit der DDR ein, die nur noch für diejenigen galt, die bei Gründung der DDR auf diesem Gebiet gelebt hatten. Aus Sicht der DDR waren DDR-Staatsangehörigkeit und deutsche Staatsangehörigkeit somit nicht identisch.