Ware mit Preisschild erhalten aber höheren Preis bezahlt. Irreführung?
Hallo,
ich habe auf Kleinanzeigen Ware von einer Privatperson bestellt. Es stand 60€ VB. Ich habe auf 50€ inklusive Versand heruntergehandelt, was sie akzeptiert hat.
Die Ware wurde versichert an mich gesendet und ich habe sie auch erhalten. Nach dem Auspacken habe ich ein Preisschild gesehen mit 20€.
War das Betrug und könnte ich zur Polizei gehen, wenn mir die Person den Restbetrag von 30€ nicht zurück erstattet?
Nach meiner Aufforderung, diesen Betrag zu überweisen, meinte die Person, sie wüsste nichts von einem Preisschild und wir hätten uns auf den Preis von 50€ verständigt. Mit dem nachweislichen Erhalt der Ware sei die Sache durch.
Was denkt Ihr? Kann ich über den Gang zur Polizei was erwirken?
Danke
7 Antworten
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Kann ich über den Gang zur Polizei was erwirken?
Nein. Die Polizei sollte ja auch nichts unternehmen, als du den Kaufpreis um fast 20 % gedrückt hast, oder?
Angebot und Annahme des Angebots
Du hast dem Verkäufer ein Angebot gemacht und der Verkäufer hat dein Angebot angenommen.
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War das Betrug und könnte ich zur Polizei gehen, wenn mir die Person den Restbetrag von 30€ nicht zurück erstattet?
Nein. Du wurdest nicht betrogen und der Verkäufer muss dir auch nichts erstatten.
Warum das so ist und wo dir ähnliche Situationen im Alltag begegnen, versuche ich mal so zu erklären:
ALDI ANGEBOT VOM 24.07. - 29.07.
Wagner Steinofen-Pizza für 1,69 € statt 3,39 €
Leerdamer Scheibenkäse für 1,29 € statt 2,79 €
Der Große Bauer für 0,49 € statt 0,99 €
Ärgerlich, wenn man das Aldi-Prospekt erst sieht, nachdem man für die Produkte woanders den doppelten Preis bezahlt hat.
Aber müssten mir andere Händler die Differenz erstatten?
Warum hast du überhaupt 50,- EUR geboten und nicht 40,- 30,- oder 20,- EUR.
Das möchtest zwar sicher nicht hören, aber ich denke, es ging dir lediglich darum, weniger zu zahlen, als verlangt wurde.
Und ob der 20,- EUR Preis tatsächlich zu dem Artikel gehört, steht auch nicht mal fest.
Außerdem steht es dir doch offen, das Teil selbst auch weiter zu verkaufen - oder?
Grundsätzlich musst du aber wissen:
Sich über Schnäppchen freuen und nach der Polizei rufen, wenn man zu viel bezahlt hat, funktioniert nicht.
Hier ist die Gewinnmage zwar recht hoch (falls das Schild überhaupt den Originalpreis auszeichnet), aber sittenwidrig gemäß BGB (Wucher) ist es in meinen Augen nicht. Somit würde sich ein Gang zur Polizei nicht lohnen, zumal es wahrscheinlich eh eher ein zivilrechtlicher Fall wäre.
Nein, das nennt man Marktwirtschaft. Der Markt regelt sich über Angebot und Nachfrage. Warum sollte jemand ein Produkt billiger verkaufen, als er es gekauft hat?
Nennt sich Angebot und Nachfrage - und Ihr wart Euch beim Preis einig. Übrigens kommt so etwas bei älteren Waren gar nicht selten vor.
Ja, Du kannst Dich bei der Polizei lächerlich machen und die Polizisten zum lachen bringen. Dann hast Du auch was bewirkt.
Wie willst du denn rechtfertigen, dass du viel weniger bezahlen wolltest, als der Verkäufer verlangt hat?
Warum wird hier nicht geholfen? Wäre es nicht für jeden ärgerlich, wenn man etwas erhält, was der Verkäufer ursprünglich für viel weniger gekauft hat?