Ist eine Nachverhandlung angebracht oder dreist?
servus!
gelegentlich verkaufe ich Dinge die ich nicht mehr benötige bei einer Plattform. Explizit schreibe ich bei Festpreisen ins Inserat noch rein, dass es ein Festpreis ist (mit vielen Ausrufezeichen)
Heute hatte ich eine Person die sofort geschrieben hat, dass sie den Artikel nimmt. Inseriert war FP 40€ zzgl. 6,99€ Versand)
Hab dann geschrieben, dass es mich sehr freut und habe den Artikel für die Person reserviert.
Nach 2 Stunden hat die Person mich dann gefragt ob wir uns auf 40€ inkl. Versand einigen können.
Ich habe dann nur nein geschrieben und das Inserat wieder online geschaltet.
Reagiere ich da über? Ich meine, dass einige den Preis gerade bei VB Artikeln runterdrücken wollen ist mir bekannt. Aber wenn jemand explizit einen Festpreis inseriert und den Festpreis im Inserat auch noch bestätigt gibt es da doch nichts zu „drücken“. Zumal ich das persönlich höchst unverschämt finde, dass man das erst im Nachhinein macht (also nachdem man bereits geschrieben hat, dass man den Artikel nimmt). Schließlich bin ich davon ausgegangen, dass die Person es zu meinem Preis kauft und nicht eine Nachricht später den Preis noch drücken möchte.
5 Antworten
Ich finde das Nachverhandeln nicht dreist und ich finde auch nicht, dass du überreagierst.
Auf einigen Plattformen ist es einfach üblich, dass Preise verhandelt werden. Da kann es schon mal vorkommen, dass man das Wort "Festpreis" übersieht.
Außerdem könnte es ja sein, dass du nur über den Preis nicht verhandeln willst, über die Versandkosten schon.
Daher finde ich es schon in Ordnung, nochmals nachzufragen.
Es ist aber auch vollkommen in Ordnung, wenn du dein Eigentum zu deinem Preis verkaufen willst. Es ist also ebenso ganz in Ordnung, wenn du dein Preis nicht runter drücken lässt und es dann eben nochmals neu inserierst.
Naja aber Versandkosten können ja auch nicht wirklich verhandelt werden, da ich ausschließlich versichert versende (steht auch immer im Inserat dabei) entsprechen meine Versandkosten ausschließlich den Portokosten die definitiv anfallen.
Aber dennoch vielen Dank für die Antwort :)
Ich hätt gesagt wir machen es dann für 55€, verhandeln geht ja in beide Richtungen,
Praktisch wäre mit der ersten Absprache allerdings schon ein gültiger Kaufvertrag entstanden auf den du dich berufen könntest, der Käufer wäre also zur Abnahme verpflichtet, aber sehe ich keinerlei Überreaktion deinerseits, beim nächsten mal einfach 15€ auf den Preis aufschlagen und VB schreiben, dann gehst du 10€ runter und die Leute sind glücklich.
Dein Verhalten ist in keinster Weise eine Überreaktion, aber ebenso ist es legal, ja seit einigen Jahren in Deutschland ausdrücklich erlaubt auch bei Festpreisen zu feilschen. Unredlich hingegen ist die vorherige mündliche Zusage des Käufers, die im nachhinein keinen Bestand haben soll.
Hast nicht überreagiert.
Hättest vielleicht ihm entgegen kommen können mit 45€ inkl Versand, mehr wär ich ihm aber auch nicht mehr entgegen gekommen.
Kommt aber halt auch auf den Gegenstand an, das klar
Finde dein Verhalten in Ordnung. Wenn der Käufer es etwas billiger haben möchte sollte er es direkt, freundlich anfragen, ob man da noch was machen kann. Aber erst schreiben das man den Artikel auf jeden Fall will, zu dem Preis der abgemacht war und dann, Stunden später nachfragt ob der Preis inkl. Versand ist, ist nicht toll und du kannst dann nein sagen, dann müsste der andere überlegen ob er es trotzdem will oder eben nicht aber dann nur zum Festpreis zzg. Versand.