War das dumm bei dem Postbote?
Obwohl man umgezogen ist, und obwohl man den Namen entfernt hat, hat er Briefe geliefert.
Und auch obwohl Briefkasten sehr voll war hat er weitergemacht
Einen Gerichtsbeschluss auch sogar
5 Antworten
Auf den Briefen stand die entsprechende Adresse. Der Postbote muss nicht wissen, dass du dort nicht mehr wohnst. Auch das Entfernen des Namens ist kein Indiz dafür.
Wenn du willst, dass dir Briefe nachgesendet werden, musst du mit der Post reden und natürlich auch überall deine neue Adresse bekannt geben.
Nicht das Problem des Postboten.
und natürlich auch überall deine neue Adresse bekannt geben.
Genau DAS soll wohl vermieden werden. 😁
Sagt wer?
Briefe dürfen vom Postunternehmen zurückgeschickt werden, wenn der Zusteller nicht erkennen kann, ob er mit dem Einwurf der Post in einen unbeschrifteten Hausbriefkasten die richtige Empfängerin/den richtigen Empfänger erreicht.
Das heißt aber nicht, dass er nicht zustellen darf.
Aja...Quelle: Bundesnetzagentur
Der Postbote erhält die Erlaubnis zur Zustellung nur dann, wenn der Postzusteller prüfen kann, ob Name und Adresse zwischen Brief und Namens- und Klingelschild übereinstimmt
Wenn du dort schon lange wohnst weiß der Postbote das du dort wohnst. Oft fällt das Namensschild mal runter ist unleserlich…
Du musst dich drum kümmern das entweder ein Nachsendeauftrag gestellt wird oder alle rechtzeitig die neue Adresse haben.
Briefe dürfen vom Postunternehmen zurückgeschickt werden, wenn der Zusteller nicht erkennen kann, ob er mit dem Einwurf der Post in einen unbeschrifteten Hausbriefkasten die richtige Empfängerin/den richtigen Empfänger erreicht. Daher ist es ratsam, den Briefkasten mit Namen zu versehen. Quelle Bundesnetzagentur
und da du dort lange gewohnt hast kennt der Postbote deinen Namen inklusive Briefkasten
Nein das stimmt so nicht. Laut AGB ist leider niemand verpflichtet seinen Namen an die Briefkasten zu schreiben. Das macht es für Zusteller sehr schwer.
Guten Tag.
Das kommt auf die Umstände an. Wenn Du zum Beispiel in einem Einfamilienhaus wohnst, und sich Dein Name an der Pforte befindet, muß kein Name am Briefkasten stehen. Der Brief ist dann trotzdem zustellbar.
Mit freundlichen Grüßen 😉.
- bei Umzug muss man sich ummelden
- hier anscheinend nicht erfolgt ansonsten wäre der Gerichtsbeschluss an die neue Adresse gegangen.
- ein Postbote der seit längerem in einem Wohngebiet ausliefert weiß irgendwann wenn welcher Briefkasten gehört und kann ihn auch ohne Namen dran zuordnen.
- Oder man stellt einen Nachsendeauftrag hier auch nicht
- „ Briefe dürfen vom Postunternehmen zurückgeschickt werden, wenn der Zusteller nicht erkennen kann, ob er mit dem Einwurf der Post in einen unbeschrifteten Hausbriefkasten die richtige Empfängerin/den richtigen Empfänger erreicht. Daher ist es ratsam, den Briefkasten mit Namen zu versehen. „ Quelle Bundesnetzagentur
- demnach kann der Postbote Briefe zurückschicken muss aber nicht wenn er sie auch ohne Namen am Briefkasten zustellen kann was hier der Fall ist.
Man könnte die Frage auch anders stellen :"Ist das dumm, wenn man umzieht, nicht rechtzeitig einen Nachsendeantrag zu stellen".
Der Postbote richtet sich nach der Anschrift, die auf dem Brief steht....was sollte er denn auch sonst tun....
Obwohl man umgezogen ist,
Dann ist es wohl eher dumm, wenn man umgezogen ist, dies der Post nicht mitzuteilen und einen Nachsendeauftrag zu erteilen.
Der Postbote darf nur zustellen, wenn Nameschild da ist.
Dann würde ich an Deiner Stelle den Postboten verklagen. Viel Erfolg.
Du hast dort gewohnt, und das weiß der Zusteller. Deshalb hat er die Briefe dort eingeworfen. Dass du umgezogen bist, weiß er nicht, das ist dein Versäumnis.
Es gibt in Deutschland keine Pflicht, am Briefkasten oder Klingel ein Namensschild anzubringen.
Der Postbote KANN Briefe zurückschicken aber er kann sie auch an der angegebenen Adresse zustellen.
Das umsomehr, wenn er dort unter dem Namen schon lange zugestellt hat und natürlich nicht wissen kann, dass der Adressat umgezogen ist, weil der versäumt hat, rechtzeitig einen Nachsendeantrag zu stellen.
Der Postbote darf nur zustellen, wenn Nameschild da ist.