Wann wird man gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesen?

5 Antworten

Grundsätzlich kann eine Einweisung aus Zwang nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung erfolgen.

Bei Fremdgefährdung insbesondere auch, wenn jemand für eine schweren Straftat verantwortlich, aber schuldunfähig ist.

Wenn die Person psychische Probleme hat und eine Gefahr für die anderen Menschen ist.

Das PsychKG ist maßgeblich für eine Zwangseinweisung. Es muss Eigengefährdung, oder Fremdgefährdung voraussetzen, sodass die Voraussetzungen für eine Einweisung, auch gegen den Willen, vorliegen. Die zwangsweise Einlieferung ordnet das zuständige Betreuungsgericht an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du für andere eine Zumutung wirst.

..., wenn dafür entsprechende Hinweise vorliegen und der Richter dies aufgrund der jeweiligen Sachlagenprüfung anordnet.