Ist die 30er Zone ab einer Einmündung aufgehoben oder nicht?
Im internet steht nein aber mein fahrlehrer sagt ja . ?
Und ab wann ist es denn aufgehoben wenn ja erat wenn man in die straße rein fährt oder auch wenn eine einmüdndung rechts ist und man grade aus.fährt?
Sry ich meinte nicht zone sondern nur wenn da 30 steht im roten kreis
4 Antworten
Eine Zone ist eben genau das: Eine Zone - und damit nicht an der nächsten Einmündung aufgehoben.
Dann ist das ab der nächsten Kreuzung/Einmündung aufgehoben, bei der Verkehr einbiegen kann (also nicht bei abgehenden Einbahnstraßen), alleine schon deshalb, weil der einbiegende Verkehr ja nichts von der Beschränkung wissen kann.
Und wenn man grade aus fährt und nicht in die.einmüdung ?
Egal, es kommt eben immer darauf an, ob einbiegender Verkehr die Chance hätte, von dem Limit zu erfahren.
Das ist nicht so. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird durch ein Aufhebungsschild aufgehoben, nicht durch eine Einmündung
Dann ist das ab der nächsten Kreuzung/Einmündung aufgehoben, bei der Verkehr einbiegen kann (also nicht bei abgehenden Einbahnstraßen), alleine schon deshalb, weil der einbiegende Verkehr ja nichts von der Beschränkung wissen kann
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
Das Tempolimit gilt für die gesamte Straße bis zu deren Ende oder bis zu einem anderslautenden Tempolimit. Unabhängig von Einmündungen.
Es können nur Verstöße gegen das Tempolimit nicht sanktioniert werden, wenn jemand nach dem Einbiegen und mangels Ortskenntnis nicht davon wissen konnte. Eine Nichtsanktionierung bedeutet aber nicht die Ungültigkeit der Vorschrift!
Aufgehoben ist sie durch das Schild 30 Zone Ende.
Sry ich meinte nicht zone sondern nur wenn da 30 steht im roten kreis
Das Tempolimit gilt grundsätzlich mal für die ganze Straße. Bis die Straße zu Ende ist oder das Tempolimit aufgehoben wird.
Tempolimits, die eindeutig anlassbezogen sind (z.B. explizit wegen einer Baustelle) enden automatisch, wenn dieser Anlass vorbei ist (d.h. wenn du an der Baustelle vorbei bist).
Eine Einmündung ändert nichts am Tempolimit. Es kann nur der Verstoß gegen dieses Tempolimit nicht gegen dich geahndet werden, wenn du aus einer Einmündung gekommen bist und weder durch ein Wiederholungsschild, noch durch Ortskenntnis vom Tempolimit wissen konntest. Aber ein "kann z.T. nicht geahndet werden" bedeutet nicht, dass die Vorschrift unwirksam ist.
Das 30er Schild wird durch ein anderes Geschwindigkeitsschild, Ortsausgangsschild oder Schild Ende 30 aufgehoben.
Genau so ist es. Oder durch dir Rückseite des Schilds im entgegenkommenden Verkehr.
Woher soll ich an der Rückseite erkennen, was für ein Schild dem entgegenkommenden Verkehr gezeigt wird? Könnte ja genausogut ein dortihes Parkverbot sein...
Ich bin mir nicht sicher, ob das auch innerhalb von Ortschaften gilt. Aber außerhalb gilt es. Wenn man bspw eine 70er Bereich hat, wegen Einfahrten oder so, dann steht oft kein gesondertes Aufhebungsschild. Der Bereich ist automatisch aufgehoben, wenn man das 70ee Schild des entgegenkommenden Verkehrs passiert hat.
Die StVO
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht
Da steht kein Wort von Rückseite eines Schildes des entgegenkommenden Verkehrs... Außerdem hast Du beim Autofahren nach vorn zu gucken und Dich nicht nach Schildern des entgegenkommenden Verkehrs umzudrehen. Und alles andere erklärt Dir Dein kopierter Text selbst, so Du ihn verstehst.
Der Bereich ist automatisch aufgehoben, wenn man das 70ee Schild des entgegenkommenden Verkehrs passiert hat.
Und nochmal: Woher weiß ich, dass es ein 70er Schild ist, was der Gegenverkehr da hat?
Hab ich bisher nur aus Dummheit nicht gesehen, dass die 70er Schilder auf Landstraßen durchsichtig sind?
Und: Was, wenn der Gegenverkehr über eine längere Strecke Tempo 70 hat... woher weiß ich, dass ich das Erste 70er Schild von hinten sehe und kein Wiederholungszeichen?
Wenn man bspw eine 70er Bereich hat, wegen Einfahrten oder so, dann steht oft kein gesondertes Aufhebungsschild.
Ja.
Denn wenn ein Tempolimit explizit wegen eines bestimmten Anlasses (z.B. Baustelle, Einmündung o.ä.) steht, ist es automatisch aufgehoben sobald dieser Anlass vorbei ist. Also du an der Baustelle, Einmündung o.ä. vorbei bist.
Man könnte es im Rückspiegel sehen. Außerdem ergibt sich zweifelsfrei, dass in der Situation der Gegenverkehr als einziges stehendes Schild 70 haben muss.
Man könnte es im Rückspiegel sehen
Also ich weiß ja nicht, auf was für Dinge du dich beim Fahren konzentrierst. Aber ich gucke nach vorne.
Außerdem ergibt sich zweifelsfrei, dass in der Situation der Gegenverkehr als einziges stehendes Schild 70 haben muss.
Okay, dann erzähle doch mal warum es nicht z.B. ein Überholverbot sein kann.
Erstens hat dein Blick den gesamten Verkehrsraum zu überwachen, das heißt auch den rückwärtigen Verkehr. Dafür hast du Spiegel im Auto. Zweitens ergibt sich logisch, dass, wenn ich einen 70er Bereich habe, der Gegenverkehr den auch hat. Als einziges Schild nach der Einmündung kann der Gegenverkehr also nur die Geschwindigkeitsbegrenzung haben und kein Überholverbot oder Parkverbot oder ähnliches. Deshalb gilt für mich, wenn ich das Begrenzungsschild des Gegenverkehrs passiert habe, ist die Geschwindigkeitsbegrenzung für mich aufgehoben, auch ohne Aufhebungszeichen. Das war schon immer so.
Erstens hat dein Blick den gesamten Verkehrsraum zu überwachen, das heißt auch den rückwärtigen Verkehr.
Ja. Den rückwärtigen Verkehr. Nicht Objekte, an denen ich vorbeigefahren bin.
Zweitens ergibt sich logisch, dass, wenn ich einen 70er Bereich habe, der Gegenverkehr den auch hat.
Es ist oft so, aber eine Gesetzmäßigkeit ist das nicht. Ich weiß aus dem Stand zwei Abzweigungen, in denen die 70er Beschränkung nur in einer Richtung ist.
Deshalb gilt für mich
Du erfindest also einfach mal Verkehrsregeln. Okay. Liegt das daran, dass du dich für wichtiger hältst als die StVO oder ist es dir zu kompliziert, dich an die StVO zu halten?
Das war schon immer so.
Du hast schon immer Unwissenden von Verkehrsregeln erzählt, die du frei erfunden hast und die nur auf deinem Privatgrundstück gelten?
Ich habe die nicht erfunden und auch weiter oben hier rein kopiert. Nur weil du sie nicht kennst, muss es sie ja nicht nicht geben
Geschwindigkeitsbeschränkungen und deren Aufhebung sind in und außerhalb von Ortschaften anders geregelt.
Du hast nichts reinkopiert, das irgendwie die Rückseite von Verkehrsschildern erwähnt.
Dann findest du doch garantiert noch irgendeinen Text, in dem man nachlesen kann das es so ist. Warum verlinkst du den nicht einfach?
Weil das eine sinnbefreite Diskussion deinerseits ist. Dieser Umstand ist allgemein bekannt und wird oben beschrieben. Außer du und Schimeck kennt ihn eigentlich jeder. Aber dann fahr du nur weiter mit 70 auf deiner Spur.
Sry ich meinte nicht zone sondern nur wenn da 30 steht im roten kreis