Vor 6-7 Monaten geblitzt worden aber keine Post erhalten ist es jetzt Verjährt?
3 Antworten
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Ja, ist verjährt nach 6 Monaten, früher 3. Es kann auch sein, daß der Nebenmann geblitzt wurde, ich kenne deinen Fall nicht.
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Das schreibst ausgerechnet du! Was ist denn mit dir los? Dann googel doch, anstatt hier zu fragen....
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Google sagt eben 3 bis 6 Monate aber gibt es eine Ausnahme können die die Frist verlängern?
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Es muss binnen von 3 Monaten ab der Tat ein Anhörungsbogen erfolgen. Nach Ablauf der Frist, in welcher du diesen abschicken musst, laufen die 3 Monate erneut. Innerhalb dieser weiteren 3 Monate muss ein Bußgeldbescheid zugesandt werden.
Hast du nach wenigstens 6,5 Monaten weder einen Anhörungsbogen, noch einen Bußgeldbescheid erhalten, dann ist die Sache verjährt.
Aber: das verjährt nicht automatisch. Die können dich auch noch 2034 wegen der Sache anschreiben. Das ist nicht verboten. Du musst in dem Fall der Forderung widersprechen, und einwenden das die Sache verjährt ist.
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Wenn Du wirklich keine Post erhalten hast, dann ist die Sache verjährt.
Die verjährt nach 3 Monaten. Außer wenn irgend was gelaufen ist, wie dass sie Dir einen Anhörungsbogen geschickt haben, etc.
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Vielleicht haben sie dich vergessen oder du bist doch nicht zu schnell gefahren.
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Wenn sie mich vergessen haben ist ja nicht mein Problem dann haben die doch kein Recht mehr oder mir Post zu Schicken?
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Also wenn die jetzt sagen dass du es nicht gezahlt hast und sie dir nichts geschickt haben kannst du nichts dafür. Du wirst dafür das du nicht gezahlt hast sicher nicht bestraft werden.
Quelle!