Wenn ich vor 3 Monaten von einem Rotlichblitzer geblitzt worden bin und nach 3 Monaten immer noch nix kommt, ist es dann verjährt?

2 Antworten

Die Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide liegt bei 3 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss irgendwas von denen schriftlich bei dir eintrudeln. Das muss dann aber nicht zwingend der Bußgeldbescheid an sich sein. Selbst nur ein Anhöerungsbogen hemmt schon die Verjährungsfrist. Was viele im übrigen allerdings nicht Wissen und oder berücksichtigen ist das bei dieser Frist das Datum der Bußgeldstelle entscheident ist. Genauer gesagt das Datum an dem der Bußgeldbescheid erstellt wurde. Man kann also nicht allgemein sagen das wenn man heute geblitzt werden würde dann schon diese 3 Monate beginnen. Dem ist nicht so. Wenn du also wider erwarten doch noch Post bekommen solltest dann musst du auf das aufgeführte Datum schauen. Liegt das z.B. 3 Monate und 1 Tag zurück bist du durch.


Answer1234567  09.02.2022, 00:35
Selbst nur ein Anhöerungsbogen hemmt schon die Verjährungsfrist

Kleine Korrektur: Der Anhörungsbogen hemmt die die Verjährung nicht, er unterbricht sie (vgl. § 33 OWiG).

Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Du hast sicher das Richtige gemeint, aber gerade bei Rechtsthemen finde ich es sehr wichtig, die korrekten Formulierungen zu verwenden.

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Von Experte AlterHaudegen75 bestätigt

Nach § 26 Absatz 3 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung 3 Monate, sofern weder ein Bußgeldbescheid ergangen ist noch öffentliche Klage erhoben worden ist. Man kann also davon ausgehen, dass die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist.


Crack  08.02.2022, 22:02

Man darf nicht vergessen, dass es unterbrechende Maßnahmen wie z.B. einen Anhörungsbogen gegeben haben kann.
Außerdem ist ein Bußgeldbescheid auch dann noch wirksam, wenn er innerhalb dieser 3 Monate erlassen wurde und den Betroffenen nach spätestens 14 Tagen erreicht.

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