Wann muss man beim rückwärts in einer Straße parken/halten den Blinker setzen?
Hab jetzt dann (erneut, lol) die praktische Fahrprüfung.
Ich gehe gerade alles nochmal durch, aber das ist das einzige das ich nicht mehr genau weiß...
Muss ich, wenn ich bei einer Straße rückwärts einparke, am Anfang erst Blinken wenn ich eigentlich schon vorbei bin, oder? Sonst denken die hinter mir ja, ich biege ab...
Danke im Vorraus
Edit weil irgendwie niemand versteht was ich meine
Ich mein nicht das seitliche Einparken in eine Parklücken sondern das rückwärts einparken/halten in einer anderen Straße
Heißt man fährt an der Straße vorbei und fährt dann rückwärts wieder rein (so ähnlich wie beim Umkehren)
Diese Situation ist tatsächlich in meiner ersten Prüfung vorgekommen
Ich werde einfach meinen Fahrlehrer fragen.
6 Antworten
Hi,
Sobald du eine geeignete Parklücke gefunden hast, musst du den Blinker in Richtung der Parklücke setzen, um den nachfolgenden Verkehr über dein Vorhaben zu informieren. Halte anschließend so an, dass du drei Autos hinter der Lücke stehst und seitlich einen Abstand von etwa 2 Metern einhältst.
ALSO keine AHnung, wie es Dein Fahrlehrer Dir beibrachte, aber zu meiner Zeit: wenn man einparken will setzt man den Blinker und zwar je früher desto besser, damit sich der nachfolgende Verkehr drauf einstellen kann
Was interessiert mich das Gehupe? die Regeln sind eindeutig und wer sich nicht dran hält, der soll das Auto stehen lassen und mit den Öffis fahren
Hupen ist ja noch harmlos. Oft genug kommt es aber zum Auffahrunfall. Von der Polizei kam mal der Spruch "Wenn`s hinten knallt gibt`s vorne Geld". Nur leider sehen die Versicherungen das etwas anders und glaubem dem Verursacher mehr als dem Geschädigten. Fehlt nur noch, daß ein Unfallverursacher seiner Versicherung verbietet einen Schaden zu bezahlen, nur weil der sich im Recht fühlt. Traurig aber wahr, die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung inklusive dem obersten Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, scheitert immer öfters am Veto der Dränglerlobby.
drum gibts ne Abhilfe: DashCam... hab ich bei mir schon länger verbaut um genau solchen Leuten gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen
Dürfen diese Aufzeichnungen auf vor deutschen Gerichten als Beweismaterial verwendet werden?
Ja, sie werden meistens zugelassen. Zwar darfst Du nicht anlasslos filmen (Datenschutz), die Dashcams haben aber eien Modus, dass sie automatisch ältere Aufnahmen überschreiben und nur die letzten 10 Minuten verfügbar sind. Per Knopfdruck kann man das dann vor dem weiteren Überschreiben sichern, die meisten Dashcams reagieren auch auf Erschütterung, wie eben beim Unfall. Das gilt derzeit als rechtlich gangbarer Kompromiss.
Aber auch früher wurde schon vor Gerichten entschieden, dass die Dashcam zwar illegal sei, das Recht der Beweissicherung aber überwiege und die Aufnahmen deshalb zugelassen werden.
Wenn Du parallel zur Straße parken willst:
- Blinken
- Bremsen
Wenn du also Deine Parklücke erspäht hast, setzt Du den Blinker. Dann fährst Du an der Parklücke vorbei, kontrollierst, dass eventuell nachfolgender Verkehr Deine Absicht erkannt hat und wartet, bremst, und parkst rückwärts ein.
In der Prüfung wirst Du das in einer Nebenstraße machen, wo Dich hoffentlich kein nachfolgender Verkehr bedrängt. Trotzdem: erst blinken.
Sollte der nachfolgende Verkehr nicht erkannt haben, was Du vorhast und Dir dicht auf den Fersen sein, musst Du das Manöver abbrechen und weiterfahren
Nicht parallel so zur straße sondern wenn ich rückwärts in eine Straße einfahre. Das seitlich parken mit Parklücke kann ich
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wann das relevant sein könnte. Vielleicht dann, wenn Du wenden willst. Da würde ich es genauso machen. Blinken, bevor ich an der Straße vorbeifahre. Bremsen und langsam vorbeifahren, rückwärtigen Verkehr beobachten. Sollte da jemand kommen, der nicht versteht, was ich vorhabe, dann geht es nicht. Abbrechen und weiterfahren. Ist alles frei oder ein nachfolgendes Fahrzeug hält rechtzeitig an, rückwärts in die Straße einfahren.
Ich musste letztens in der ersten praktischen Prüfung (die ich nicht geschafft habe) rückwärts einzuparken so in eine Straße. Ob es dann im echten Leben relevant ist spielt keine Rolle ich muss es in der Prüfung können
Mir ist immer noch nicht klar, wie man in eine Straße einparkt. Meinst Du eine Parkfläche direkt hinter der Kreuzung bzw. Einmündung, oder war das eigentlich ein Wendemanöver? Dann hast Du aber nicht geparkt. Oder ging es um eine Einfahrt, in die Du rückwärts einfahren solltest?
Aber egal: der Grundsatz: "erst blinken, dann bremsen" ist immer richtig. Das Blinken warnt die anderen Verkehrsteilnehmer vor, dass Du gleich irgendetwas tust. Dann bremst Du, fährst langsam an der Einmündung, Einfahrt oder Straße vorbei und schaust, ob der rückwärtige Verkehr ein Rückwärtsfahren ermöglicht. Sollten da Autos kommen, die aber gefahrlos an Dir vorbeifahren können, kannst Du warten, bis hinter Dir frei ist. Dann fährst Du rückwärts ein. Rundumbeobachtung ist natürlich wichtig, Dein Fahrzeug schwenkt ja aus und kommt eventuell auf die Fahrspur des Gegenverkehrs.
Du schreibst:
Heißt man fährt an der Straße vorbei und fährt dann rückwärts wieder rein.
Du bist als der grüne PKW fährst vorbei um dann rückwärts in die Straße zu fahren, aus der der gelbe PKW kommt.
Ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt so einfach möglich ist. Schließlich behinderst du mit diesem Manöver sowohl den nachfolgenden Verkehr auf deine Fahrspur, als auch den Verkehr, der aus der linken Seitenstraße kommt.
Auf jeden Fall solltest du hier die Warnblinkanlage einschalten.

Dieses Szenario ist vorgekommen aber ich glaube da geht es entweder ums Umdrehen oder Parken wenn eine Parkflache da ist, oder einfach halten (in der Prüfung bin ich nur kurz stehengeblieben und dann weitergefahren also es war theoretisch Umdrehen...
Beim LKW schalte ich rechtzeitig die Warnblinkanlage an, weil ich nie weiß ob ich überhaupt in eine Einfahrt reinfahren darf oder auf der Straße laden muss. Nur blöd, wenn einem die Dränglerlobby regelrecht in der Ladebordwand klebt und keinen Rangier- bzw. Sicherheitsabstand einhält. Die wollen es halt erzwingen, daß im Lieferantenverkehr maximal noch Mini-LKW wie der Fuso Canter eingesetzt werden dürfen.
Bringt nur leider nichts, wenn im Zeitalter des Dränglerlobbyismus niemand mehr Abstand hält. Man darf ja trotz eingeschaltetem Blinker nicht euínmal mehr zum Abbiegen bremsen, ohne das hinter einem gleich die große Huperei losgeht.