Wann löschen Unis und FHs Bewerberdaten?
Hallo,
Weiß wer, wie die gesetzliche Lage zur Löschung von Bewerberdaten aussieht, wenn man einen Platz an einer Uni oder FH Annimmt? Sprich Formulare, Arbeitsproben etc. Bei nicht Annahme des Platzes wären es ja glaube ich auch 6 Monate. Wie sieht's bei Annahme aus? Oder behält die Institution dann bis zur Exmatrikulation die Daten?
LG
PS: mir ist bewusst, dass meine persönlichen Informationen wie Wohnort, Name usw. Natürlich nicht gelöscht werden. Aber bei solchen Bewerbungen fallen ja auch viele Informationen doppelt an, es gibt viele Formulare die abgeschickt werden müssen.
3 Antworten
Du hast jetzt nur von Berwerberdaten gesprochen. Dazu gehören ja z.B. auch Zeugnisse. Hier weiß ich nicht wie lange diese gespeichert werden.
Jedoch die normalen Daten wie Anschrift, Name und Adresse bleiben selbstverständlich mindestens bis zur Exmatrikulation gespeichert.
Das müsste eigentlich in einer Datenschutzerklärung stehen, die dir zugänglich gemacht wurde. Schau mal auf der Webseite der Hochschule.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssten vom Bundesland abhängig sein, wenn du mir sagts, in welchen die Hochschule ist, kann ich mal nachgucken.
DSVGO schreibt eine Speicherzeit von 10 Jahren vor! :-)
Das stimmt nicht. Daten dürfen nur solange gespeichert werden, wie es und für den festgelegten Zweck notwendig ist.
Die 10 Jahre gelten für bestimmte Geschäftsunterlagen zum Zwecke der Steuerdokumentation, spielt hier keine Rolle.
Danke! Hast du vllt nen Link für mich? Ich bin gerade zu doof um das selber zu finden ...