Wann kommt § 814 BGB zum Tragen?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 814 Kenntnis der Nichtschuld
Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.
(im Arbeitsrecht)
2 Antworten
wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kann der § 814 BGB beispielsweise im Mietrecht zur Anwendung kommen.
Besteht also an einer Mietwohnung ein Mangel, so kann der Mieter für die Dauer bis zur Beseitigung eine Mietminderung geltend machen. Zahlt er aber trotz dieses Wissens weiter, so kann er später nicht die zuviel gezahlte Miete zurückfordern.
(Aspekte wie Zahlung unter Vorbehalt sind nicht berücksichtigt)
Zum Beispiel bei Zuviel gewährtem Urlaub, bekommst du mehr Urlaub im Jahr, als dir zusteht, kann dieser nicht auf das nächste Jahr angerechnet werden. Du kannst auch nicht Urlaub aus dem nächsten Jahr vorziehen. Wird häufig versucht, ist aber rechtlich mit diesem Paragraphen nicht möglich. Der Arbeitgeber hat dann in den Kies gepupt... Der weiß das nämlich.
Bei Lohn gibt es andere Gesetze, der kann bis zu 2 Jahre zurückgefordert werden.
Was "konkreter?", zuviel gezahlter Lohn muss zurückgezahlt werden, Punkt.
Macht man sich strafbar, wenn man sich selbst dazu nicht meldet beim AG?
Der kümmert sich schon, wenn nicht, warten bis es verjährt ist. Strafbar machst du dich nicht.
Und was ist, wenn er mich vors Arbeitsgericht zieht, weil ich nicht reagiere, beim Gütetermin (wo ich ohne Anwalt hingehe) aber sofort bereit bin die Summe zurück zu zahlen?
Muss ich dann irgendwas mehr bezahlen?
Wenn du Zahlungswillig bist, zieht er dich nicht vor da Arbeitsgericht, das wäre außerdem nicht zuständig.
Und wie schaut es mit Lohn aus?
Mein befristeter Arbeitsvertrag endete am 31.01.2025.
Gearbeitet habe ich seit Monaten nicht mehr. Ich war durchgehend krank geschrieben und hatte auch in der Zeit keinen Lohn bekommen. Weil; Krankengeldbezug. Krankschreibung ist auch lückenlos dokumentiert beim Arbeitgeber.
Er hat also gewusst, dass er mir keinen Lohn mehr zahlen muss. Hat mir aber eben am letzten Arbeitstag doch Lohn ausgezahlt.
Bleibt also mein Geld, oder?