Wann ist Nothilfe gerechtfertigt?

7 Antworten

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Nothilfe geht genauso weit wie Notwehr.

Und alle leben sind vor dem Gesetz gleich viel wert. Entsprechend geht es nur darum das Recht vor dem Unrecht zu schützen.

Der 20-jährige kann erschossen werden um jedem anderen Menschen das Leben zu retten, dass durch den 20-jährigen beendet werden soll.


mqwpmads 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 16:09

super, du schreibst immer tolle Antworten !

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atm77  12.03.2022, 10:37
@mqwpmads

Wäre toll wenn du das auch mal würdigen würdest.

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Es entscheidet die Situation, wie sie sich für den Polizisten (oder auch für eine andere Person, die mutmaßlich in Notwehr handelt) dargestellt hat, und ob unter diesen Umständen die gewählte Maßnahme verhältnismäßig war.

In diesem Fall wahrscheinlich: ein Mann, oder um es mal unabhängig von sämtlichen subjektiven Faktoren zu sagen, eine Person bedroht eine andere, mit einem Messer also einem gefährlichen, potentiell tödlichen Gegenstand und in einer aggressiven Art und Weise, die vermuten lässt, dass er in der nächsten Sekunde (gewollt oder ungewollt evtl. tödlich) zusticht. Die Polizei wird sich in solch einem Fall mit der Hand an der Waffe nähern und der Person zurufen, das Messer fallen zu lassen. Ein Einschreiten mit anderen, harmloseren Mitteln (z.B. der Versuch, dem Mann das Messer aus der Hand zu reißen) scheidet aus Gründen der Eigensicherung aber auch zum Schutz der angegriffenen Person aus (in der Zeit, die man benötigen würde, um sich dem Angreifer zu nähern, kann dieser schon mehrfach auf das Opfer einstechen oder das Messer gegen einen selbst erheben. In diesem Fall bleibt nur noch der Schuss. Was lediglich die letzte Maßnahme, einen Täter von einem Angriff abzuhalten. Der Tod wird damit zwar in Kauf genommen, ist aber nicht Ziel. Im Gegenteil, neben der Betreuung des Opfers wird man sich auch um den angeschlossenen Täter kümmern!

Was man dagegen nie tun wird, ist abwarten und zusehen, bis der Täter dem Opfer eine schwerere, potentiell auch tödliche Verletzung zufügt, um dann trotzdem zu schießen, da man den Täter in dieser Situation ja auch nicht ohne Gefahr für das eigene Leben festnehmen kann, um dann zwei Schwerverletzte oder Tote zu haben

Erst einmal ist Notwehr und Nothilfe das Gleiche. In dem entsprechenden Paragraphen ist es egal, ob der Angriff einem selber gilt oder einem anderen. Und ja, es ist völlig legitim Menschen zu erschießen die andere Menschen angreifen, sofern kein milderes (erfolgversprechendes) Mittel zur Verfügung steht.

Notwehr kennt übrigens keine Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn. Ich kann auch einen Boxer erschießen, wenn ich kein milderes Mittel zur Abwehr zur Verfügung habe. Nur bei absurder Unverhältnismäßigkeit (einen Apfeldieb erschießen) gilt das nicht als gerechtfertigt.

In Deinem Beispiel wird halt der Angreifer erschossen. Egal wie alt und welches Geschlecht. Auch wenn eine 10-jährige auf einen Erwachsenen einsticht, ist das immer noch gerechtfertigt. Halt Angriff mit tödlicher Waffe.

Es gilt immer die Verhältnismäßigkeit. Wenn der Mann trotz des Warnrufs der Polizei kraftvolle Stiche gegen Kopf oder Rumpf des Opfers richtet, besteht Lebensgefahr.
Dann wären Schüsse gerechtfertigt und notwendig, zunächst solche, die ihn kampfunfähig machen.

Zwischen Mann und Frau (und allen sonstigen 62 Geschlechtern 🤣) unterscheidet man nicht, auch das Alter spielt keine Rolle.


mqwpmads 
Beitragsersteller
 11.03.2022, 16:03

auch ein 20 jähriger würde erschossen um eine 90 jährige zu retten ?

Nein laut Bericht waren es keine direkten Stiche gegen Kopf oder Rumpf die Frau hat mit den Armen abgewehrt sofort hat Polizei geschossen

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neinxdochxoh  11.03.2022, 16:09
@mqwpmads

Ja, man gewichtet das Alter nicht. Jedes Alter hat dasselbe Lebensrecht.

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verreisterNutzer  11.03.2022, 16:10
@mqwpmads

Der Angreifer hat es sich selbst ausgesucht zu sterben, als er nicht von der Frau ablies.

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luibrand  12.03.2022, 07:34
@mqwpmads

Mutmaßlich musste der Beamte in besagtem Szenario Nothilfe leisten, eine Abschätzung der Sachlage muste in Sekundenbruchteilen getroffen werden. Daraus darf man ihm nach menschlichem Ermessen keinen Vorwurf machen, desweiteren hat der Beamte eine Dienstpflicht.

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mqwpmads 
Beitragsersteller
 12.03.2022, 07:35
@luibrand

aber Nothilfe bringt auch nichts mehr je nachdem wo man getroffen wurde

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luibrand  12.03.2022, 07:39
@mqwpmads

Ich sehe da keinen Konflikt, der Angreifer ist selbst schuld.

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PixelManuel  12.03.2022, 06:43

Auch Stiche gegen den Unterkörper können tödlich enden.

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Nothilfe wäre in diesem Beispiel gerechtfertigt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung