Gibt es eine Beschränkung der Anzahl für das Führen von legalen Selbstverteidigungsmittel oder darf man so viel führen wie man möchte?


02.06.2024, 13:17

In Deutschland? Wie wird die Polizei reagieren wenn man erklärt dass man das alles wie Messer zur Nothilfe und Notwehr benutzen möchte? Wie sieht es mit Handschellen aus? Dürfen Zivilisten Handschellen benutzen an Täter?

Ich möchte alles verdeckt tragen, darf ich Baseballschläger zur Verteidigung mit nehmen und erklären für Selbstverteidigung dann?

Du darfst so viel führen wie du möchtest 60%
Du darfst nicht so viel führen wie du möchtest 40%

5 Stimmen

4 Antworten

Erklär mir mal, wie du einen Baseballschläger verdeckt tragen willst.

Du darfst alle legalen Dinge mit dir herumtragen, die du willst. Und auch so viele wie du willst. Fragen der Behörden brauchst du dazu nicht beantworten.

Allerdings solltest du dabei beachten, dass bestimmte, sonst legale Gegenstände an bestimmten Orten/ zu bestimmten Zeiten, ordnungsrechtlich nicht zulässig sind oder sogar sonstigen strafrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Stichworte hierzu wären "Messerfreie Zonen" in ausgewiesenen Bereichen oder das Mitführen im Bereich einer Versammlung/Aufzuges oder auch das Hausrecht.

Du solltest aber auch nicht vergessen dich passiv zu verteidigen. Sinnvoll wäre eine Schutzweste mit einer Abwehrplatte aus Stahl gegen Messerangriffe, Schulterschützer, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsstiefel und eine Einlage im Genitalbereich gegen Angriffe von der Seite und von unten. Eine zusätzliche Schutzbrille hilft gegen Angriffe mit Flüssigkeiten.


Daghh 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 14:16

Kannst du meine andere Frage bezüglich Waffen durchlesen?

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Daghh 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 14:15

Ich habe Angst dass die Polizei direkt mit Waffe auf mich richtet und was einzieht von mir trotz meiner Erklärung wie Selbstverteidigung und Nothilfe

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Daghh 
Beitragsersteller
 02.06.2024, 14:14

Es gibt Minibaseballschläger

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Aylamanolo  02.06.2024, 14:14

und bitte immer seinen behandelnden Psychiater mitnehmen.

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Keine Ahnung, aber ich weiß, dass sich die Polizisten an die Stirn tippen, wenn so jemand mit so einer Erklärung ankommt und das auch noch ernst meint. Sie würden dich, wenn du es nicht hörst, einem Kollegen gegenüber als "Spinner" bezeichnen.

Ich habe den Eindruck, daß Du psychiatrischer Behandlung bedarfst.

Wenn die Polizei bei Dir (zu) viele "Selbstverteidigungsmittel" findet, wird sie Dir ggf. nicht glauben.

Du darfst nicht so viel führen wie du möchtest

Nach WaffG ist alles illegal was über einen butterweich gekochten Spargel von mehr als 5mm Durchmesser hinausgeht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung