Darf ein Mann, bei Notwehr, eine Frau schlagen?
Darf ein Mann eine Frau (zurück)schlagen, nachdem sie ihn zuerst geschlagen hat, also als Notwehr? Egal ob sie jetzt mit der flachen Hand, mit der Faust ihn geschlagen oder mit dem Fuß getreten hat. Ich hab da an ein Paar in einer Beziehung gedacht. Wie denkt ihr darüber? Ist er demnach dann ein Frauenschläger?
26 Stimmen
9 Antworten
Notwehr ist nicht geschlechtsabhängig.
Selbstverständlich darf MANN daher auch Notwehr gegenüber FRAU oder DIVERS ausüben, wenn diese notwendig ist.
Das hat nichts mit Erfahrung, oder Menschlichkeit, oder anderen Zeug zu tun, so lautet einfach das Gesetz. Notwehr ist unabhängig vom Geschlecht. Verhältnismäßigkeit bedeutet in dfm Fall, wenn dir eine Frau eine Ohrfeigen gibt, oder dir vor das Bein tritt, kannst du sie nicht mit der Faust in Gesicht schlagen. Man kann den Jedermann Paragrafen einsetzten und die Frau fixieren, und zwar in dem Masse wie sie sich zur wehr setzt. Den körperlichen Einsatz gegen sie bestimmt sie also selber. Natürlich muss die Polizei gerufen werden.
Ja, er darf sich, wenn Notwehr vorliegt, verteidigen. Natürlich muss er die Verhältnismäßigkeit wahren. Das hat aber nichts mit dem Geschlecht zu tun.
Natürlich darf sich jeder gegen einen Angriff zur Wehr setzten. Selbst eine fortlaufende persönliche Beleidigung darf mit leichter Gewalt unterbunden werden
Notwehr ist immer ein sehr dehnbarer Begriff und hängt sehr stark von der konkreten Situation ab. Daher würde ich hier nicht generell mit "ja" oder "nein" antworten können, auch deswegen nicht, weil für Notwehr immer das gelindestes Mittel eingesetzt werden muss.
Was Mann aber im Affekt nicht immer objektiv bestimmen kann. Deswegen ist das auch ein Kaugummi Paragraf.
Wenn es wirklich Notwehr ist, klar. Zurückschlagen hört sich aber weniger danach an
Es muss erforderlich sein nicht Verhältnismäßig