Wann ist eine Brille zu bezahlen?
Ich habe über brillen.de bei einem Optiker eine Brille bestellt. Nun kam von brillen.de die innerhalb von 14 Tagen zu zahlende Rechnung. In der Rechnung stand zudem die Information, dass die Brille fertig und abholbereit ist. Von dem Optiker erhielt ich wiederholt die Auskunft, dass dies nichtder Fall ist. Brillen.de hat ihm noch nicht die Brille geliefert. Muss ich angrillen.de die Rechnung dennoch innerhalb der Zahlungsfrist begleichen, obwohl ich noch keine Brille erhalten habe?
2 Antworten
Hallo Pitbox1305!
In den AGB von brillen.de (https://www.brillen.de/agb-vor-ort#3) steht:
3.2 Die SuperVista AG bietet dem Käufer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung an, sofern die Rechnung innerhalb von fünf Tagen ab dem Rechnungsdatum beim Käufer eingeht; ansonsten verlängert sich die Zahlungsfrist entsprechend. Zahlt der Käufer nach dieser Frist und hat er die verspätete Zahlung zu vertreten (Zahlungsverzug), so ist die SuperVista AG berechtigt, € 5,00 für Mahnkosten als Schadensersatz zu verlangen. Nach dem Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann die SuperVista AG die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben, wodurch für den Käufer weitere Kosten entstehen können.
6. Lieferfristen /Teillieferung
Etwaig genannte Lieferfristen sind unverbindlich, da wegen der Produktion in Shanghai und Transport und Einfuhr der Brillen geringe Verzögerungen nicht auszuschließen sind. Die Lieferfristen werden ständig optimiert und verkürzt.
5. Geld-zurück-Garantie
Die Geld-zurück-Garantie gilt ab Rechnungsdatum für 12 Wochen für Produkte der SuperVista AG (ausgenommen Kontaktlinsen) mit Kaufdatum ab 01.02.2019. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Käufer bei Unzufriedenheit seine erworbene, unbeschädigte Brille an den Vertragsoptiker zurückgeben und erhält den an die SuperVista AG gezahlten Kaufpreis durch diese unbar erstattet. Unsere STEINER-Vision Angebote beinhalten eine 60-Tage-Frist.
Wenn du deinen Vertag mit Zustimmung zu diesen AGB geschlossen hast, müßtest du die Rechnung wie gefordert begleichen, ist meine Auffassung.
Allerdings solltest du die Aussage, dass die von dir bestellte Brille bei dem Optiker XY zur Abholung bereit liege, gegenüber den Absendern der e-Mail als unzutreffend zum Zeitpunkt aa.bb.cc klarstellen.
LG
gufrastella
Ich hoffe, dass du nicht in diese Situationen kommen wirst. Die AGB sind leider immer wieder für solche "Überraschungen" gut.
Warum liest du die AGB´s nicht selber durch? Da ist doch alles geschildert?
Die AGB habe ich gelesen. Da fand ich keine Info darüber, was zu tun ist, wenn im Gegensatz zu den Angaben in der Rechnung die Brille nicht fertig und abholbereit ist. Auch von Vorkasse fand ich da nichts.
Das hieße ja dann: Ich bezahle die Brille per Vorkasse und sie wird eventuell erst nach Ablauf der Rückgabefrist geliefert. Oder sie wird gar nicht geliefert und ich habe das Problem, meine Zahlung zurück erstattet zu bekommen.