Wann ist der Betreute nicht geschäftsfähig?

1 Antwort

Im Prinzip kommt das ganz auf den Rahmen der Betreuung an. Früher hieß das mal "entmündigt", aber das ist schon lange vorbei. Eine Betreuung kann schon "komplett" erfolgen, es kann aber auch sein, dass die Betreuung nur selektiv, z.B. für die Vermögenssorge erfolgt und der Betreute ansonsten durchaus fähig ist, Entscheidungen zu treffen. Das steht aber in den Unterlagen, die die Betreuungsnotwendigkeit begründen (i.d.R. ein Schrieb vom Betreuungsgericht).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung