Wann ist der Betreute nicht geschäftsfähig?
Wann ist der Betreute (unter einer gesetzlichen Betreuung) nicht geschäftsfähig bzw geschäftsunfähig?
Ist der Betreute nicht geschäftsfähig, wenn ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt?
1 Antwort
Im Prinzip kommt das ganz auf den Rahmen der Betreuung an. Früher hieß das mal "entmündigt", aber das ist schon lange vorbei. Eine Betreuung kann schon "komplett" erfolgen, es kann aber auch sein, dass die Betreuung nur selektiv, z.B. für die Vermögenssorge erfolgt und der Betreute ansonsten durchaus fähig ist, Entscheidungen zu treffen. Das steht aber in den Unterlagen, die die Betreuungsnotwendigkeit begründen (i.d.R. ein Schrieb vom Betreuungsgericht).
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung