Wann darf man Umgangssprache in Briefen verwenden?

Abzug unberechtigt, man muss so schreiben wie der Hauptcharakter 67%
Abzug berechtigt, man muss selbst in so einem Fall förmlich schr. 33%

9 Stimmen

6 Antworten

Abzug unberechtigt, man muss so schreiben wie der Hauptcharakter

ja, sehe ich als konsequent an

was macht das für einen sinn, wenn der seinem vater einen brief schreiben würde, wie ein normaler mensch sich zb bewirbt?

ist doch total unglaubwürdig

Abzug berechtigt, man muss selbst in so einem Fall förmlich schr.
weil dies die Art war, wie der Hauptcharakter das ganze Buch über gesprochen hat.

Niemand schreibt in Briefen so, wie er spricht. Selbst jemand, der sich im Alltag einer sehr flapsigen Sprache bedient, wird im Brief weniger flapsig.

muss man zwanghaft immer so förmlich wie möglich schreiben?

Warum muss es immer entweder das eine Extrem oder das andere Extrem sein? Es gibt noch was zwischen "maximal umgangssprachlich" und "förmlicher Geschäftsbrief".

Ich würde sagen, dass die Sprache im Brief erkennbar förmlicher sein sollte als die Alltagssprache der Person. Das heißt noch lange nicht, dass sie so förmlich sein muss wie sich andere Menschen in Briefen ausdrücken.

Wir kennen nicht alle Einzelheiten des "Falles", sondern nur deine Schilderung.

Daher in aller Vorsicht dies: Es ist völlig in Ordnung, den Sprachstil des rebellischen Jugendlichen nachzuempfinden. Es ist sogar sinnvoll und geboten.

Gruß, earnest

Abzug unberechtigt, man muss so schreiben wie der Hauptcharakter

wenn du in der Rolle des Hauptcharakters schreibst, muss die Wortwahl zu dem Charakter passen. Und der wird wohl Umgangssprache pflegen.

Wenn du aber über den Charakter schreibst, ihn also interpretierst, dann solltest du gehobenes Deutsch benutzen.

Also als Hauptcharakter: "Papa, du gehst mir auf den Sack mit deiner Art." etc..

oder aber: Dario ist ein rebellischer Jugendlicher, der mit seinem Vater, den er nicht versteht, im Streit liegt....

Abzug unberechtigt, man muss so schreiben wie der Hauptcharakter

Wenn man aus Sicht einer Person schreiben soll, dann sollte man auch ihren Sprachgebracuh übernehmen.

Im Buch dürften einige Dialoge vorkommen. Sollte der Charakter solche Wörter öfter gebrauchen, dann ist der Abzug nicht berechtigt.