Wann darf ich meine Theorieprüfung machen?
hello,
Ich bin 17 (werde im Mai 18) und habe ein Führerschein beantragt aber kein begleitetes fahren weil ich meinen Führerschein eh nicht mehr mit 17 schaffen werde.
Ich wollte jetzt bald meine Theorieprüfung machen aber hab dann gelesen dass man diese erst 3 Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse erforderlichen Mindestalter ablegen darf.
Bezieht es sich dann bei mir auf die 18 Jahre, also dürfte ich die Prüfung dann erst im Februar machen, wenn ich kein begleitetes Fahren angegeben habe?
Ich hoffe meine Frage ist verständlich 😂
3 Antworten
Richtig .. wenn du zB am 6.5. 18 wirst, darfst du AB 6.2. die theo. Prüfung machen .. eben weil du kein BF17 beantragt hast.
Die prakt. Prüfung darf übrigens frühstens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Hallo Sarah040458,
völlig korrekt.
Du darfst deine theoretische Führerscheinprüfung für die Führerscheinklasse B frühstens 3 Monate vor deinem 18. Geburtstag ablegen.
emesvau
dürfte ich die Prüfung dann erst im Februar machen, wenn ich kein begleitetes Fahren angegeben habe?
So ist es. Und die Praktische dürftest du dann im April ablegen. Siehe 16 und 17 FeV