A1 Führerschein nach B?

1 Antwort

Hi, Die vorgeschriebenen Sonderfahrten musst Du machen.

Evtl. sparst Du ein paar Übungsfahrten, da Du die Verkehrsregeln schon kennst.

Bei der Grundgebühr könnte Dir Deine Fahrschule einen Rabatt gewähren, wenn Du die gleiche nimmst, wo Du B gemacht hast. Das ist aber Verhandlungssache.

Theorie musst Du auch nochmal machen. Wenn Deine Theorieprüfung noch kein Jahr her ist, dann müsstest Du sogar nur die Motorradfragen machen.

Wenn Du mit dem A1 noch ein bißchen Zeit hast, könntest Du den auch einfacher haben. Es gibt die Schlüsselzahl 196:

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Inhaber und Inhaberin des Pkw-Führerscheins können die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung. Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:
5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter 25 Jahre
Fahrerschulung
Der Umfang der Fahrerschulung beträgt neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Sie gilt nur in Deutschland.

Quelle: ADAC

Wenn Du nicht so lange warten willst, würde ich Dir aber empfehlen mit 18 gleich die Klasse A2 zu machen.

Die ist auch nicht viel teurer und Du dürftest größere Motorräder fahren. Leichtkrafträder bis 125 ccm könnten Dich evtl. nicht lange zufriedenstellen.