Wann darf die Polizei meinen Rucksack durchsuchen?

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Moin, wollte mal fragen, ob die Polizei einfach so in der Stadt meinen Rucksack durchsuchen darf?

In einem Gebiet, in welchem Straftaten oftmals begangen, verabredet werden oder sich Straftäter oftmals verbergen.

In der Nähe, an oder in gefährdeten Objekten (Bahnhöfte, Flughäfen, ÖPNV, Gerichte, etc.)

Bei Verdacht - wenn sie jemand suchen, der ähnlich beschrieben wurde wie Du gerade herumrennst als Beispiel. Hierbei reicht auch schon aus, wenn sie zunächst Deine Personalien erheben und diese in ihrem System abfragen, Du dort bereits erfasst bist z.B. wegen BTM-Verstoßes, Waffengesetz, etc. - also wenn man Dich mal erwischt hat, schwupps bisste immer und überall dabei.

Oder was muss ich sagen/machen, dass sie es nicht dürfen/machen?

Nix. Wenn die das machen, gibt es dagegen weder was zu sagen noch zu tun.

Sie dürfen es, wenn du es erlaubst oder wenn es einen auf Tatsachen begründeten Verdacht auf eine Straftat gibt.

Du musst sagen das sie es nicht machen dürfen

Bei einer Personenkontrolle dürfen sie es nicht machen außer in "Risikogebieten" z.B Bahnhöre, öffentliche Einrichtungen oder bekannte Drogenumschlagplätze"

Das dürfen die, "Personenkontrolle"