Darf die Polizei auch die Wohnungen der engsten Freunde durchsuchen wenn jemand per Haftbefehl gesucht wird?
3 Antworten
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Nein, nur mit einem richterlichen Beschluss.
Und den gibt's hier bestimmt nicht.
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Schau mal in dein Polizeigesetz, denn da dürfen die das ohne Beschluss, zumal es sich nur um ein Betreten und kein Durchsuchen handelt.
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Nur mit Durchsuchungsbeschluss, oder wenn Gefahr im Verzug ist.
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Nur wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben und für den bräuchten sie Anhaltspunkte das man da ist
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Welches Polizeigesetz? Also von welchem Bundesland?
Ausserdem ist bei einer normalen Fahndung ja keine gefahr im verzug
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z.B. NRW
§ 41 PolG NRW – Betreten und Durchsuchung von Wohnungen(1) Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
- 1.
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person befindet, die nach § 10 Abs. 3 vorgeführt oder nach § 35 in Gewahrsam genommen werden darf,
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Nur wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss
und den braucht es eben nicht, zumal nicht durchsucht, sondern betreten wird.
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Wo genau ist der Unterschied? Dürfen sie nicht anfassen wenn sie "nur" betretten?
Da sagt das Polizeigesetzt aber etwas ganz anderes, zumal Gefahr im Verzug gegeben ist.