Wann an den betrieblichen datenschutzbeauftragten wenden?
Bitte mit Begründung
2 Stimmen
1 Antwort
Unsicher im Umgang mit Verarbeitung
In Artikel 39 Abs. 1 DSGVO werden die Mindestaufgaben des Datenschutzbeauftragten festgelegt:
- Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät das Unternehmen, das ihn benannt hat, und dessen Beschäftigte bezüglich aller geltenden Datenschutzvorschriften und auf Anfrage bei einer Datenschutzfolgenabschätzung.
- Er überwacht die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Strategie, mit der personenbezogene Daten geschützt werden sollen.
- Er arbeitet mit den Aufsichtsbehörden zusammen und ist deren Anlaufstelle im Unternehmen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung