Wann an den betrieblichen datenschutzbeauftragten wenden?


09.06.2021, 00:55

Bitte mit Begründung

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Internetverbindung langsam 50%
Unsicher im Umgang mit Verarbeitung 50%
Daten verarbeiten & immer vorher fragen 0%
Beschwerde von Betroffenen eingehen 0%

1 Antwort

Unsicher im Umgang mit Verarbeitung

In Artikel 39 Abs. 1 DSGVO werden die Mindestaufgaben des Datenschutzbeauftragten festgelegt:

  • Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät das Unternehmen, das ihn benannt hat, und dessen Beschäftigte bezüglich aller geltenden Datenschutzvorschriften und auf Anfrage bei einer Datenschutzfolgenabschätzung.
  • Er überwacht die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Strategie, mit der personenbezogene Daten geschützt werden sollen.
  • Er arbeitet mit den Aufsichtsbehörden zusammen und ist deren Anlaufstelle im Unternehmen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung