Unterschriften im Netz - wann darf eine Unterschrift weiterverbreitet werden?

2 Antworten

Eine Unterschrift hat keinerlei Persönlichkeitsrechte.

Nur der Urheber des Bildes hat ein Recht die Verbreitung des Bildes zu verbieten.


GanMar  09.01.2020, 11:45

Und der Urheber ist der, der die Unterschrift geleistet hat. Fragt sich jetzt nur, ob eine Unterschrift die nötige Schöpfungshöhe aufweist, um als Werk zu gelten.

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BBPB21  09.01.2020, 12:44
@GanMar

Das wage ich zu bezweifeln.

Und damit anfangen könnte man ja auch nichts.

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WhatsApp ist nicht "im Netz verbreiten".

Kommt auf's Dokument an. Die Unterschrift ist nicht anders/mehr "geschützt" als jeder andere Inhalt eines Dokuments.