Wakeboard fahren Rhein?
Habe mal nachgelesen, wie das mit einer Begleitperson ist, habe aber nix gefunden, wo das Mindestalter der Person steht. Da stand nur was von „die Person muss geeignet sein“.
würde mein Bruder, der aber noch nicht 18 ist, als Begleitperson zählen?
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Anforderungen an die Begleitperson stellt nicht die WasSkiV, sondern die SFVO.
Die Begleitperson muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und für diese Aufgabe geeignet sein.
§ 96 Abs. 3 S. 2 SFVO
Ab 14 Jahren, mit entsprechendem Verantwortungsbewusstsein und etwas Ahnung vom Wasserskifahren/Wakeboarden um die Fahrwege einschätzen zu können, sollte ausreichen.
Beachte den örtlichen Geltungsbereich.
Woher ich das weiß:Hobby – Sportarten in und auf dem Wasser