Wakeboard fahren Rhein?

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Die Anforderungen an die Begleitperson stellt nicht die WasSkiV, sondern die SFVO.

Die Begleitperson muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und für diese Aufgabe geeignet sein.

§ 96 Abs. 3 S. 2 SFVO

Ab 14 Jahren, mit entsprechendem Verantwortungsbewusstsein und etwas Ahnung vom Wasserskifahren/Wakeboarden um die Fahrwege einschätzen zu können, sollte ausreichen.

Beachte den örtlichen Geltungsbereich.

Woher ich das weiß:Hobby – Sportarten in und auf dem Wasser

Linus867 
Beitragsersteller
 05.07.2022, 11:57

Okay, danke👍🏼

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