Wäre diese Haftungserklärung (vom Wortlaut) rechtlich legitim?

5 Antworten

Hallo, Formulierungen wie "auf eigene Gefahr" befreien Dich aber nicht vom Einhalten der Verkehrssicherheitspflicht auf dem Gelände und grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz schliessen sie auch nicht aus;


Bergfex49  15.11.2019, 18:07

wobei ich ergänzend anmerke, dass die Verkehrssicherungspflicht in erster Linie in der Verantwortung des Vereins liegt, da er die Räume etc zur Verfügung stellt;

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fanta32244 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 19:26
@Bergfex49

Das Vereinsheim liegt an einem See. Wenn wir jetzt mal den Worst Case annehmen und jemand fällt z.B. in den See - für solche Sachen war das gedacht. Da kann ja ich nichts für.

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Wäre komplett ungültig.


fanta32244 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 17:26

Grund?

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AnglerAut  15.11.2019, 17:31
@fanta32244

Die erste Klausel hält einer AGB-Kontrolle nicht stand. Die zweite Klausel wäre ein Vertrag zum Nachteil dritter und daher unwirksam.

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fanta32244 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 17:38
@AnglerAut

Was müsste ich denn ändern, damit es rechtlich wirksam ist?

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Verein = Betreiber

Du = Veranstalter

Grundsätzlich haften bei Innenveranstaltungen (in geschlossenen Räumen) Veranstalter und Betreiber gemeinsam.

  • Die Haftung kann aber, durch Vereinbarung, auf den Veranstalter abgewälzt werden (wie hier rechtskonform beabsichtigt/geschehen).

Der Veranstalter wiederum hat dann einen Haftungsanspruch gegenüber dem Gast, der schuldhaft einen Schaden verursacht.

Man kann sich aber nicht darauf verlassen, daß alle Gäste eine Haftpflichtversicherung haben - daher solltest Du als Veranstalter eine entsprechende Versicherung abschließen.


DerSchopenhauer  15.11.2019, 22:51

Oft verlangt der Betreiber, daß der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abschließt.

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So einfach geht das nicht. Als Veranstalter hast du Pflichten, die nicht so einfach abgedungen werden können. Dann würde es ja jeder so machen.


fanta32244 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 17:31

Klar hafte ich als Veranstalter auch gegenüber dem Verein, aber wenn z.B. ein Gast allein einen Schaden verursacht, dann haftet der ja wohl. Deswegen hat er doch auch eine Haftpflichtversicherung, oder nicht?

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FastReply  15.11.2019, 17:38
@fanta32244

Hier musst differenzieren. Du haftest dem Verein. Danach musst du versuchen das Geld von dem Verursacher zurückzuholen. Sonst trägt ja der Verein das Risiko, obwohl du ihn eingeladen hast.

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fanta32244 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 17:40
@FastReply

Dann kann ich ja theoretisch schreiben, dass der Verursacher verpflichtet ist, beim Veranstalter für den entstandenen Schaden aufzukommen, was ich dann an den Verein weiterleite?

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FastReply  15.11.2019, 17:43
@fanta32244

Der Verein wird sich nicht darauf einlassen. Er hat sich dich als (solventen) Vertragspartner ausgesucht. So trägt ja der Verein das Risiko, dass der Verursacher nicht zahlungsfähig ist.

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fanta32244 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 17:48
@FastReply

Also mit dem Verein habe ich eigentlich die beste Beziehung die man sich in dem Fall vorstellen kann.

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Bergfex49  15.11.2019, 17:51
@fanta32244

Hallo, es geht sicher nicht nur darum, dass ein Gast einen Schaden verursacht, sondern auch darum, dass ein Gast einen Schaden erleidet;

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fanta32244 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 18:34
@Bergfex49

Durch mich wird er den bestimmt nicht erleiden ;)

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