Wäre diese Haftungserklärung (vom Wortlaut) rechtlich legitim?
Es geht um eine Privatparty in einem Vereinsheim, ich bin der Veranstalter und Mitglied des Vereins. Im folgenden Text geht es um die Gäste.
Hiermit erkläre ich und erkenne durch meine Unterschrift ausdrücklich an, dass ich ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko das Gelände des (Name des Vereins) betrete und mich dort aufhalte.
Ich ausschließlich übernehme demnach volle Haftung für Schäden, die durch mich am Eigentum des Vereins entstehen.
5 Antworten
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Hallo, Formulierungen wie "auf eigene Gefahr" befreien Dich aber nicht vom Einhalten der Verkehrssicherheitspflicht auf dem Gelände und grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz schliessen sie auch nicht aus;
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Das Vereinsheim liegt an einem See. Wenn wir jetzt mal den Worst Case annehmen und jemand fällt z.B. in den See - für solche Sachen war das gedacht. Da kann ja ich nichts für.
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Wäre komplett ungültig.
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Die erste Klausel hält einer AGB-Kontrolle nicht stand. Die zweite Klausel wäre ein Vertrag zum Nachteil dritter und daher unwirksam.
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Was müsste ich denn ändern, damit es rechtlich wirksam ist?
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Verein = Betreiber
Du = Veranstalter
Grundsätzlich haften bei Innenveranstaltungen (in geschlossenen Räumen) Veranstalter und Betreiber gemeinsam.
- Die Haftung kann aber, durch Vereinbarung, auf den Veranstalter abgewälzt werden (wie hier rechtskonform beabsichtigt/geschehen).
Der Veranstalter wiederum hat dann einen Haftungsanspruch gegenüber dem Gast, der schuldhaft einen Schaden verursacht.
Man kann sich aber nicht darauf verlassen, daß alle Gäste eine Haftpflichtversicherung haben - daher solltest Du als Veranstalter eine entsprechende Versicherung abschließen.
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Oft verlangt der Betreiber, daß der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abschließt.
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So einfach geht das nicht. Als Veranstalter hast du Pflichten, die nicht so einfach abgedungen werden können. Dann würde es ja jeder so machen.
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Klar hafte ich als Veranstalter auch gegenüber dem Verein, aber wenn z.B. ein Gast allein einen Schaden verursacht, dann haftet der ja wohl. Deswegen hat er doch auch eine Haftpflichtversicherung, oder nicht?
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Hier musst differenzieren. Du haftest dem Verein. Danach musst du versuchen das Geld von dem Verursacher zurückzuholen. Sonst trägt ja der Verein das Risiko, obwohl du ihn eingeladen hast.
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Dann kann ich ja theoretisch schreiben, dass der Verursacher verpflichtet ist, beim Veranstalter für den entstandenen Schaden aufzukommen, was ich dann an den Verein weiterleite?
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Der Verein wird sich nicht darauf einlassen. Er hat sich dich als (solventen) Vertragspartner ausgesucht. So trägt ja der Verein das Risiko, dass der Verursacher nicht zahlungsfähig ist.
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Also mit dem Verein habe ich eigentlich die beste Beziehung die man sich in dem Fall vorstellen kann.
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Hallo, es geht sicher nicht nur darum, dass ein Gast einen Schaden verursacht, sondern auch darum, dass ein Gast einen Schaden erleidet;
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Durch mich wird er den bestimmt nicht erleiden ;)
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Schau da mal rein:
wobei ich ergänzend anmerke, dass die Verkehrssicherungspflicht in erster Linie in der Verantwortung des Vereins liegt, da er die Räume etc zur Verfügung stellt;