VW-Bus im Linienverkehr?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es einen entsprechenden Vertrag mit der Werkstatt gibt (und mit der Versicherung) und das Fahrzeug entsprechende Ausstattung aufweist (zur Personenbeförderung geeignete und zugelassene Plätze…) und der Fahrer dafür Sorge trägt, dass das Fahrzeug nicht überbesetzt wird (gehen dann halt nur 8 Fahrgäste rein, Stehplätze gibts wegen fehlender Zulassung nicht), wäre es grundsätzlich möglich und legal.

allerdings stehen dem 2 Probleme entgegen:

Einerseits wird es schwierig, bei einem plötzlichen Ausfall auf die Schnelle entsprechende Verträge auszuhandeln, und meist haben die Verkehrsbetriebe ja auch mehr eigene Fahrzeuge, wo sie was umdisponieren können

Andererseits wird Linienverkehr vertraglich im Auftrag eines Trägers (Stadt, Landkreis…) durchgeführt, der im Vertrag auch gewisse Anforderungen festlegt (z.B. behindertengerechte Fahrzeuge, Fahrkartenverkauf beim Fahrer, Infos in und an den Fahrzeugen…) - paradoxerweise, auch wenn es natürlich löblich wäre, wenn es Priorität hätte, dass die Fahrten überhaupt angeboten werden können, ist die Nichterfüllung solcher Vertraglichen Anforderungen u.U. Durch Vertragsstrafen teurer, als wenn die Fahrt komplett entfällt - daher ist es wirtschaftlich für das Unternehmen natürlich Unsinn, sich noch zu bemühen, den Ausfall zu kompensieren und man entscheidet sich lieber bewusst dafür, Fahrten zu streichen!


2strabag 
Beitragsersteller
 09.12.2024, 09:42

Ja, vielen Dank erstmal.

Reguliert ist vielleicht das falsche Wort.Jedoch schreiben viele Auftraggeber (Stadt,Landkreise und Bundesländer) ziemlich genau vor, wie die eingesetzten Fahrzeuge ausgestattet und oft auch wie sie beschriftet sind ganz genau vor.Oft schreiben Sie sogar das Alter der Fahrzeuge vor.

Woher ich das weiß:Hobby

Niemand der einen Linienbus betreibt, würde das dann mit einem normalen 9 Sitzer betreiben.

Wäre auch überhaupt nicht möglich, sowas mit einem 9 Sitzer zu bewältigen.

Davon ab wäre es Rechtlich auch nicht zulässig.

Es ist ganz klar Reguliert wie ein Linienverkehr erfolgen muss.

Diese Busse müssen auch Rollstuhlgerecht ausgerüstet sein.


centroliner  23.12.2024, 17:38

Es gibt manchmal Linien, die in verkehrsschwachen Zeiten mit Klein bussen bedient werden.Dies ist dann mit einem Hinweis im Fahrplan vermerkt.

2strabag 
Beitragsersteller
 08.12.2024, 10:31

Wo ist es denn reguliert ?