VW-Bus im Linienverkehr?
Hallo,
nehmen wir mal an auf einer kleineren Buslinie wird in der Regel mit einem 16-Sitzer gefahren.
Dieser fällt kurzfristig aus, ein adäquater Ersatz ist auf die Schnelle nicht zu beschaffen.
Die Werkstatt wäre jedoch bereit ihren VW-Bus, ein ganz normaler 9-Sitzer, zur Verfügung zu stellen.
Da stellen sich mindestens zwei Fragen:
- Ist das rechtlich zulässig in Bezug auf die Straßenverkehrszulassungsordnung?
- Wäre das versicherungsrechtlich abgedeckt, wenn jetzt gewerblicher Personenverkehr mit dem Fahrzeug betrieben wird?
3 Antworten
Wenn es einen entsprechenden Vertrag mit der Werkstatt gibt (und mit der Versicherung) und das Fahrzeug entsprechende Ausstattung aufweist (zur Personenbeförderung geeignete und zugelassene Plätze…) und der Fahrer dafür Sorge trägt, dass das Fahrzeug nicht überbesetzt wird (gehen dann halt nur 8 Fahrgäste rein, Stehplätze gibts wegen fehlender Zulassung nicht), wäre es grundsätzlich möglich und legal.
allerdings stehen dem 2 Probleme entgegen:
Einerseits wird es schwierig, bei einem plötzlichen Ausfall auf die Schnelle entsprechende Verträge auszuhandeln, und meist haben die Verkehrsbetriebe ja auch mehr eigene Fahrzeuge, wo sie was umdisponieren können
Andererseits wird Linienverkehr vertraglich im Auftrag eines Trägers (Stadt, Landkreis…) durchgeführt, der im Vertrag auch gewisse Anforderungen festlegt (z.B. behindertengerechte Fahrzeuge, Fahrkartenverkauf beim Fahrer, Infos in und an den Fahrzeugen…) - paradoxerweise, auch wenn es natürlich löblich wäre, wenn es Priorität hätte, dass die Fahrten überhaupt angeboten werden können, ist die Nichterfüllung solcher Vertraglichen Anforderungen u.U. Durch Vertragsstrafen teurer, als wenn die Fahrt komplett entfällt - daher ist es wirtschaftlich für das Unternehmen natürlich Unsinn, sich noch zu bemühen, den Ausfall zu kompensieren und man entscheidet sich lieber bewusst dafür, Fahrten zu streichen!
Reguliert ist vielleicht das falsche Wort.Jedoch schreiben viele Auftraggeber (Stadt,Landkreise und Bundesländer) ziemlich genau vor, wie die eingesetzten Fahrzeuge ausgestattet und oft auch wie sie beschriftet sind ganz genau vor.Oft schreiben Sie sogar das Alter der Fahrzeuge vor.
Niemand der einen Linienbus betreibt, würde das dann mit einem normalen 9 Sitzer betreiben.
Wäre auch überhaupt nicht möglich, sowas mit einem 9 Sitzer zu bewältigen.
Davon ab wäre es Rechtlich auch nicht zulässig.
Es ist ganz klar Reguliert wie ein Linienverkehr erfolgen muss.
Diese Busse müssen auch Rollstuhlgerecht ausgerüstet sein.
Es gibt manchmal Linien, die in verkehrsschwachen Zeiten mit Klein bussen bedient werden.Dies ist dann mit einem Hinweis im Fahrplan vermerkt.