Mietminderung keine Spüle?
Guten Tag,
Ab 01.11.20 habe ich eine neue Wohnung bezogen, vor Vertragsbeginn habe ich im Mietvertrag angegeben, das ich ein Herd und eine Spüle brauche.
Am Tag der Schlüsselübergabe, stand nur ein Herd in der Wohnung, meine Spüle kommt erst am 25.11 fast einen Monat nach Vertragsbeginn, ist das rechtens und habe ich die Möglichkeit die Miete zu kürzen. ?
Lg
4 Antworten
Ob du angibst, dass du Herd und Spüle brauchst, tut erst mal nichts zur Sache.
Wichtig ist: Habt ihr vertraglich vereinbart, dass dein Vermieter das zur Verfügung stellt?
Wurde beides, Herd und Spüle, vertraglich zugesichert?
Du nennst dich nicht nur Berliner, sondern bist auch einer, sprich wohnst in Berlin?
Na ja, eine fehlende Spüle kann man notfalls für eine gewisse Zeit überbrücken.
Viele Mieter bekommen erst Wochen nach ihrem Einzug ihre Einbauküche geliefert. Da behilft man sich mit Schüsseln und spült im Bad.
Warte bis zum 25.11. ab. Wenn dann die Spüle nicht da ist, kannst Du dem Vermieter Druck machen, auch mit einer Kürzung der Miete.
sprich mit dem Vermieter, wie er sich das so vorstellt.
Genau so ist es.