Vorratsdatenspeicherung - wie lange dürfen Provider IP speichern?
Lt. Wiki ist die Vorratsdatenspeicherung in D zum Glück ja immer noch ausgesetzt, jedenfalls in der zuletzt von der Regierung angestrebten Form:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Bundesverwaltungsgericht_September_2019
Ich wollte mal fragen, welche Regeln denn jetzt gelten? Wie lange dürfen Provider denn unsere IPs speichern?
Und wie kann ich überprüfen, ob meine IPs noch gespeichert sind bzw. anfordern, dass diese jetzt gelöscht werden sollen?
Kennt sich da wer aus?
2 Antworten
Die Daten dürfen maximal 7 Tage gespeichert werden. Längere Speicherfristen sind nur zulässig, wenn andere Vorschriften dies zulassen. Wenn also z. B. Verbindungsdaten für die Abrechnung erforderlich sind, dürfen diese mindestens bis zur Rechnungsstellung gespeichert werden.
Die Daten löscht der Provider automatisch, alleine schon aus Kostengründen. Aber auch die DSGVO schreibt das vor.
Die Speicherdauer liegt bei maximal 10 Wochen, in der Regel sind ds jedoch 1-2 Wochen
Die Speicherdauer liegt bei maximal 10 Wochen,
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Rechtsvorschrift, in der das so vorgegeben ist, ist verfassungswidrig und deshalb ausgesetzt.
(...) in der Regel sind ds jedoch 1-2 Wochen
Die Telekom hat mir letztens Irgendwann mitgeteilt, dass sie regelmäßig nach 72 Stunden die Daten nicht mehr vorhält. Das bezog sich auf IP-Adressen mehrerer vermuteter Computer.
Die 10 Wochen wären glaube ich nach der angestrebten Fassung die 2017 erstmals temporär ausser Kraft gesetzt wurde. Die liegt aber (s. Link) bis heute dem EuGH zur Prüfung vor und ist in D bislang noch immer außer Kraft gesetzt.
Lt. Telekommunikationsgesetz darf die Speicherung glaube ich nur 7 Tage betragen.