5 Antworten

Im Grundgesetz steht tatsächlich, dass nur Männer eingezogen würden. Scheinbar ist Gleichberechtigung, wenn zum Nachteil einer bestimmten Partei, dann doch wohl nicht mehr so wichtig.

Das Gesetz ist recht alt und irgendwas im GG zu ändern ist extrem schwer, weswegen man es vermutlich einfach schweifen lässt. Ich denke das ist der Grund.

Warum Frauen darüber mitentscheiden dürfen? Weil auch Personen über etwas mitentscheiden dürfen, die nicht betroffen sind. Wobei die Diskrepanz hier enorm ist, einfach mal 50% nicht betroffener können hier darüber mitentscheiden, welches Schicksal (im heftigsten fall) einen Menschen erwartet.

Was wäre wenn es eine Abstimmung über Abtreibung gäbe. Würdest du dann nur Frauen zur Abstimmung zulassen? Beides sind gesamtgesellschaftliche Themen. Männer haben weibliche Bezugspersonen. Mütter, Frauen oder Freundinnen, Schwestern etc..Auch auf ihr Leben hat das Thema dann mittelbar Einfluss. Die Volkswirtschaft wird beeinflusst da zeitlich befristet Arbeitskräfte fehlen. Es ist ein Eingriff in Persönlchkeitsrechte der betroffenen Männer. Ist er nötig? Die Frage kann nur von der Gesamtgesellschaft entschieden werden und allen wahlberechtigten Männern und Frauen.

Der erste Artikel des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes lautet: Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Da steht also nichts von "jeweils betroffenen Gruppen der Bevölkerung". In Deutschland ist es ähnlich, da heißt es in Art. 20 des Grundgesetzes: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Die richtige Formulierung wäre durften nicht dürfen. Dein link ist eine 10 Jahre alte Abstimmung.

Und das ist deshalb so weil die Gleichbehandlung vor dem Gesetz bei Abstimmungen keine Ausnahme vorsieht.

Die Wehrpflicht ist als Ausnahme der Gleichbehandlung vor dem Gesetz eindeutig im Grundgesetz festgelegt. Daher hat (wenigstens das Deutsche) Bundesverfassungsgericht die einseitige Wehrpflicht mehrfach als legal bestätigt weil sie eben trotz Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz steht.

Nur um es klar zu stellen ich persönlich war schon immer gegen diese Ausnahme. Und spätestens mit der effektivem Abschaffung der Wehrpflicht in DE hätte man das ändern sollen. Eigentlich schon seitdem Eu oder Bundesgerichtshof beschloßen haben das der Militärdienst Frauen uneingeschränkt zur verügung stehen muß. Seitdem ist eine Ausnahme bei der Wehrpflicht durch nichts mehr zu rechtfertigen. Außer natürlich durch "ich habe keinen Bock auf Wehrplficht"

Würde man das Prinzip der Gleichberechtigung/Gleichstellung ernst nehmen, würde die Wehrpflicht auch für Frauen gelten, ohne Unterscheide.


RechtsSozial 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:32

Nimmt man aber nicht ernst. Wehe es wäre umgekehrt.

Aber für Männer interessiert man sich halt nicht.

Ein halbes Jahr meines Lebens für ein Gehalt unter dem Mindestlohn da könnte ich nur kotzen.

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