Nachverfolgung des Urheberrechts(Filesharing etc.)?

2 Antworten

Speziell im Bereich Filesharing arbeiten beauftragte Agenturen damit, Datenpakete in den Netzwerke mittels automatischer Protokollierung zu überwachen, und durch Programme Momentaufnahmen der aktiven Verbindungen zu diesen Datenpaketen zu vermerken. Diese werden dann zeitnah als Beweismittel eingereicht, damit der Provider Auskunft geben muss.

Im Bereich FileSharing geht es weniger darum den aktiven Zeitpunkt des Einstellens zu unterbinden, da dies gar nicht möglich ist, sondern identifizierte Verstöße zu überwachen und weitere Zugriffe auf diese abzumahnen.

Im Falle von Websites mit Verstößen entfällt die Notwendigkeit zeitnaher Prüfung. Hier haftet der Betreiber der Seite, sofern er nicht nachweisen kann, geeignete Maßnahmen zu treffen, derlei Datenuploads zu unterbinden oder zu sichten und zeitnah zu löschen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – selbstständiger Dienstleister und Nerd

Saibot097 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 04:31

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

nur zum Verständnis ein aktuelles Beispiel, weil ich es öfters in den letzten Wochen lese: der CEO von Telegram wurde in Frankreich u. a. wegen mangelder Kooperation mit den Behörden festgenommen. Da würde mich interessieren, ob er hauptsächlich dafür haftet, falls jemand Musik, Serien, Filme usw. von seiner Plattform/Website herunterlädt, da er auch kaum anstalten macht irgendwie diese Plattform regulieren zu wollen oder haften die User, welche den Inhalt von dort herunterladen? Er selbst wurde ja auch für wesentlich schlimmere Dinge als FileSharing verantwortlich gemacht, welche in Verbindung mit seiner Plattform stehen.

Limearts  25.09.2024, 14:23
@Saibot097

Die Nutzer sind für ihre Rechtsverletzungen haftbar und können unabhängig davon indivduell abgemahnt oder bei sehr schwerwiegenden Fällen festgenommen werden.

Letzteres wäre möglich bei Betrieb entsprechender Portale, die den Datenspeicher von Telegram oder Datenhosts lediglich nutzen um darauf zu verlinken und eigene Kapazitäten zu sparen.

Der CEO wird vermutlich nicht für jeden Individualverstoß geradestehen, sondern im großen Bild in erster Linie durch den Betrieb in Haftung genommen, der diese Verstöße (und ggf auch strafbare Inhalte) möglich gemacht hat.

Da es 'einfacher' ist den ganzen Betrieb lahmzulegen, statt hundertausende Nutzer zu identifizieren und über etwaige Sicherheitsmaßnahmen hinweg zu verfolgen, beschränkt sich die Polizei typischer Weise auf die großen Fische. Die indviduellen Vergehen sind Sache der von Rechteinhabern beauftragten Anwälte und deren Abmahnverfahren.

Saibot097 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:49
@Limearts

Danke, damit wäre meine Frage geklärt. Vielen Dank

Kommt drauf an, wo diese Urheber Verletzung begangen wird und wie sie verfolgt wird.

Seiten die Streams anbieten, werden, dicht gemacht und die Zuschauer nicht verfolgt. Die könnte man höchstens fürs schauen belangen und dass sie hätten wissen können, dass die Seite nicht legal war.
Entstandene Schaden in Höhe einer Kinokarte.

One Klick Hoster das selbe Problem.

Wo aber immer noch gerne verfolgt wird, sind Torrents.
Dort sind die Empfänger auch gleichzeitig Anbieter und da können Sie natürlich viel größere Summen fordern.
es wird mit speziellen Apps die Werke eines Mandanten (Filmstudios) im Torrent Netzwerk gesucht und protokolliert, welche IP adressen die Stücke anbieten.

Die Listen werden gefiltert.
Die IP Bereiche von Deutschland/Telekom und so weiter werden dann gelistet und für diese Liste wird dann ein Beschluss erwirkt, der die Provider verpflichtet die IP Adresse zu einer bestimmten Zeit mit den Anschluss Daten zu befüllen.

Und dann kommen eben Serienbriefe raus.

es muss ja nicht wie beim Blitzer innerhalb von kurzer Zeit der Mahnbrief raus, sondern sie müssen nur innerhalb kurzer Zeit die IP Adressen mit Anschluss Inhaber Daten füllen.


Saibot097 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 04:33

Klingt logisch. Vielen Dank für die schnelle Antwort.