Vorne getönte Scheiben in Deutschland?
Hallo zusammen,
vorweg möchte ich klar ausdrücken, dass es mir lediglich um den Sachstand geht und nicht um die damit verbundenen Nationalitäten, einer Diskriminierung oder ähnliches. Mich interessiert lediglich, ob ich der einzige bin dem das auffällt oder ob es noch mehrere hier gibt, denen es genau so auffällt. Kann ja auch sein, dass es eine Gesetzesänderung gibt oder ähnliches. Vielleicht weiß jemand von euch mehr. Dafür dient meine Frage hier. Zum friedlichen Informationsaustausch untereinander.
Zur Frage:
Ist noch jemandem, außer mir - im letzten Jahr oder allgemein - vermehrt aufgefallen, dass immer mehr Autos mit vorne getönten Seitenscheiben und/oder Windschutzscheibe im deutschen Straßenverkehr unterwegs sind?
Diese Fahrzeuge sind mir seit Anfang 2022 vermehrt aufgefallen und sehr oft aus östlichen Ländern. Klar, dort ist das tönen der vorderen Seitenscheiben und Windschutzscheibe erlaubt. Wir wissen aber alle, dass es das dadurch bei uns - in Deutschland und auf europäischen Straßen - gemäß Gesetzgeber nicht weniger 'illegal' wird so am Verkehr teilzunehmen. Denn das tönen der vorderen Seitenscheiben und Windschutzscheibe ist nach StVO in Deutschland und im europäischen Straßenverkehr im privaten Bereich gänzlich verboten. Dazu kommt noch (für unsere Behörden meiner Meinung nach eigentlich noch viel gravierender) dass diese Fahrzeuge sehr wahrscheinlich auch keine 'ABE' Nummer auf ihrer verbauten Folie haben und damit on top die 'BE' (Betriebserlaubnis) für ihr Kfz im Straßenverkehr verlieren würden. Dass das tönen der Seitenscheiben in Deutschland verboten ist, ist in meinen Augen auch Quatsch aber ich schreibe die Gesetze halt auch nicht...
Ich habe auch schon vorher hin und wieder mal Autos, aus unseren unmittelbaren Nachbarländern kommend, mit vorne getönten Seitenscheiben in Deutschland fahren gesehen und mich damals immer schon gefragt, wieso diese scheinbar keine Probleme mit deutschen Behörden oder der Polizei zu haben scheinen. Ich weiß, dass unsere Nachbarländer das Thema bei sich Vorort nicht besonders ernst nehmen und nicht bestrafen oder verfolgen, wie es hierzulande aber nicht der Fall ist. Wir sprechen da eben auch von nicht wenig denn in Deutschland heißt das:
- Folie Vorort entfernen,
- 1 Punkt in Flensburg,
- Geldstrafe und/oder Stilllegung des Autos.
Also kein 'Kavaliersdelikt' und unsere Behörden haben bekanntlich lange Zähne. Da ich nun seit längerem täglich solche Fahrzeuge mit getönten Seitenscheiben durch die Gegend fahren sehe und ich - wie wahrscheinlich viele andere Tuner/Autoliebhaber auch - gerne selbst getönte Seitenscheiben am eigenen Auto hätte kommt mir das Thema auch nahezu täglich in den Kopf und lässt mir keine Ruhe.
Fällt das noch jemandem außer mir auf? Wenn ja, wo und wie fällt euch das auf? Weiß jemand etwas von einer Gesetzesänderung /Ausnahmeregelung oder so? Wird da einfach nur 'weggeschaut'?
Danke für eure Beträge und Antworten.
4 Antworten
Es gibt einmal die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die StVO sind die Verkehrsregeln und gelten für alle. Die StVZO gelten nur für Fahrzeuge, welche hier in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Für Fahrzeuge aus anderen EU-Länder gelten deren Nationalen Regeln.
Die getönten Scheiben werden in der StVZO geregelt. Im übrigen ist eine werkmäßige Tönung auch an den vorderen Scheiben zulässig. Ausländische Fahrzeuge dürften Folien haben. Jedoch muss das Fahrzeug Verkehrssicher sein und die Sicht darf nicht behindert werden.
Genau das ist Auslegungssache und hat einen gewissen Ermessensspielraum. Im Fall der Vorderen Scheiben. Ab wann ist es zu stark abgedunkelt? Es gibt Folien, welche von außen abgedunkelt sind, aber von innen nicht.
Aber hier ist sowieso die Kontrolldichte zu gering.
Ja, das sind sog. 'ceramic foils' die bei ab $250-$300/Pcs anfangen. Diese sind bspw. In USA sehr beliebt da man eben von innen kaum Abdunklung hat aber von außen die Scheibe blickdicht ist und würde man hier nicht das Risiko haben, die Folie Vorort abreisen zu müssen, würde ich auch nur so eine ceramic foil verbauen. Eben wegen der relativ klar bleibenden Sicht nach außen. Bei dem Gesetzestext ist halt unklar, ob das Blickfeld von innen nach außen gemeint ist oder eben das Blickfeld von außen nach innen denn bei unserer StVZO wird (meiner Interpretation nach) vom Blickfeld von außen nach innen gesprochen. Es heißt dort nämlich dass man durch die abgedunkelten Scheiben nicht sehen könne, wohin der Fahrer blickt und wie viele Personen im Innenraum sind. Aber eben auch vom Blickfeld von innen nach außen mit dem Aspekt, dass man die Umgebung im Blick behält. Daher wäre meiner Meinung nach auch bei dieser Auslegung ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO (i.V.m. § 20 Abs. 3 FZV) der Fall. Jedoch, wie du schon gesagt hast, ist hierfür die Kontrolldichte zu gering oder gar nicht vorhanden. Ist halt schade denn das zeigt mal wieder das nur weil zwei das gleiche machen ist es noch lange nicht das selbe. 😊
Laut StVZO sind diese nicht, weil man dann bei einer Radarkontrolle nicht sieht wer den Fahrzeug gefahren ist. Da bei uns in Deutschland der Fahrer für die Geschwindigkeitverstöße haftet und nicht der Halter
Wenn die Fahrzeuge in ihren Zulassungsländern legal sind, dürfen sie hier auch fahren.
Ist mir bisher noch nicht weiter aufgefallen.
Aber die Polizei kann auch nicht überall sein und alle kontrollieren.
Ich wüsste von keiner Gesetzesänderung, es ist hierzulande nach wie vor verboten.
Denke man sieht einfach weg, belehrt vielleicht... Aber ne Strafe in ein anderes Land nachschicken wird eher nicht gemacht.
Danke dir für deine Antwort. Ich hab dazu eben folgendes gefunden:
'Sobald durch den Zustand eines ausländischen Fahrzeugs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO (i.V.m. § 20 Abs. 3 FZV)vor.' Beispiele:
- Vordere Seitenscheiben sind durch Folien stark abgedunkelt.
- Eisplatten auf einer Aufliegerplane stürzen auf die Fahrbahn.
- Die Bremsanlage ist defekt.
Quelle: https://ksv-polizeipraxis.de/vorschriftsmaessigkeit-auslaendischer-fahrzeuge/#_ednref13
Somit wären die Fahrzeuge, wie beispielsweise in meinem angehängten Foto, dennoch nicht zulässig im Straßenverkehr wenn ich das richtig interpretiere.