Vorladung Polizei?
Hey, ich habe vor Kurzem etwas geklaut "geringwertig" und wurde jetzt zur Polizei vorgeladen soll ich zur Vorladung als Beschuldigter erscheinen oder lieber nicht hingehen?
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Welchen Wert hatte denn dieses Geringwertige?
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20 euro ungefähr es steht auch in der Vorladung drinnen das es als geringwertig gewertet wird
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Wie alt bist du?
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18
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Was hast du geklaut und wo?
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2 Antworten
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Wenn du es ohnehin zugeben willst, rate ich dazu zur Polizei zu gehen. Wenn du dort einen guten Eindruck machst (zugeben, sich einsichtig zeigen), geht der Vorgang dann oft mit der Empfehlung zur Einstellung an die StA und wenn es nicht schon ältere Vorfälle gibt, wird das dann meistens auch eingestellt.
Manche raten grundsätzllich nicht hinzugehen und sich einen Anwalt zu nehmen, aber die Kosten stehen natürlich in keinem Verhältnis zu dem was dich maximal an Strafe erwartet und wenn es nicht viel zu bestreiten gibt, schadet es auch nicht eine Aussage zu machen.
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Vorladungen zur Vernehmung bei der Polizei kommen bei „Minderjährigen“ auch an die Eltern/ Erziehungsberechtigten. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben ein Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen und werden deshalb von solchen Terminen informiert.
Kinder sind nicht schuldfähig im Sinne des deutschen Strafrechts, so dass sie niemals Beschuldigte in einem Strafverfahren sein können. Im Alter von 14 bis 17 Jahren ist man im Auge des Gesetzgebers ein Jugendlicher, für den immer Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender.