Vorbesitzer nutzt Auto mit Zweitschlüssel?
Ich habe vor rund 8 Monaten einen Audi a4 B7 vom Nachbar gekauft und auch alle nötigen Urkunden und Papiere bekommen.
Bei übergabe wurde aber nur ein Schlüssel übergeben, da der andere angeblich verloren gegangen ist.
Nun ist es passiert und er hat das Auto ohne zu fragen verwendet und dass anscheind mit dem Zweitschlüssel. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich nun ihm den Schlüssel abzunehmen wenn er den nicht rausgeben will und habe ich die Möglichkeit ihn für die entstandenen Kosten (Sprit, verschleiß, mögliche Kratzer) anzuzeigen?
Eine zwischenmenschliche lösung ist ausgeschlossen, ich möchte nur meine rechte kennen.
Danke
5 Antworten
Damit dein Auto vor Diebstahl geschützt ist, kannst du den Autoschlüssel auch sperren lassen. Fahre dazu zu deinem Autohändler. Der Händler löscht die Schlüsseldaten aus dem Fahrzeug, sodass der Schlüssel deine Wegfahrsperre nicht mehr überbrücken kann. Der Zweitschlüssel muss danach neu programmiert werden.
Das ist dann unerlaubte Nutzung bzw Diebstahl. Dafür kannst du ihn anzeigen. Es ist immerhin dein Auto und nicht mehr das des Nachbarn. Wenn du noch den Kaufvertrag hast, in dem aufgeführt ist, dass das Auto nur ein Schlüssel hat, wäre das eine arglistige Täuschung bzw Betrug.
Wenn er den Schlüssel gefunden hat ist es seine Pflicht ihn dir zu übergeben. Tut er es nicht steht dir der Rechtsweg offen.
Polizei rufen und rausgeben lassen.
Ich sehe hier generell zweieinhalb möglichkeiten:
Zu nächst mal die strafrechtliche Schiene fahren. Hier kämen die Straftatbestände des Diebstahles, wobei hier die Zueingnungsabsicht noch nachgewiesen werden müsste, aber auch das unbefugte Benutzen von Kraftfahrzeugen in Frage.
das nächste wäre dann die zivilrechtliche Komponente. Hier könnte man auf Herausgabe des Schlüssels klagen, oder auf Übernahme der Kosten für einen Austausch der Schließanlage, um das unbefugte Benutzen zu unterbinden.
lg, Anna