Voraussetzungen freiwillige Feuerwehr?
Hallo zusammen, mein bester Freund ist in der FFW, 3 Orte entfernt von mir. Für ihn nicht schlimm, weil die Wache in seinem Wohnort ist.
Jetzt kamen wir auf die Idee, dass ich vielleicht auch zu ihm in die FFW kommen könnte.
Ich fände das an sich auch super interessant, aber ich müsste jedesmal 19km zu der Wache hinfahren. Und bei Einsätzen wäre ich doch auch nie pünktlich. Geht das denn dann überhaupt?
Kann man in die Freiwillige Feuerwehr, in einem anderen Ort, als den eigenen Wohnort gehen? Und falls ja, würdet ihr das empfehlen?
3 Antworten
Also... zunächst einmal unterliegt die Feuerwehr gesetzlichen Regelungen. Man kann also nicht einfach "irgendwo" eintreten. Die meisten Feuerwehrgesetze der Bundesländer geben vor, dass eine Mitwirkung in der Feuerwehr am Wohnort und/oder am Arbeitsort und/oder an einem Ort, an dem man sich regelmäßig bzw. die meiste Zeit des Tages aufhält, möglich ist.
Ausnahmen bestätigen die Regel... manchmal liegt die Wache der Wehr eines Nachbarortes dichter am Wohnhaus dran als das der eigentlich zuständigen Wehr, manchmal bleibt man bei einem Wohnortwechsel in seiner ursprünglichen Wehr und manchmal ist eine Mitwirkung in einer benachbarten Wehr aufgrund persönlicher Differenzen notwendig.
Aber grundsätzlich geht es ja darum, bei einem Einsatz möglichst schnell am Feuerwehrhaus und schließlich an der Einsatzstelle zu sein. Insofern macht es keinen Sinn, in einer fast 20 km entfernt liegenden Wehr mitzumachen. Ich bezweifele auch, dass man Dich dort aufgrund der Entfernung überhaupt aufnehmen würde.
Zu empfehlen ist es auf keinen Fall. Wozu auch? Auf Einsätze könntest du nicht mitfahren, ausgenommen vielleicht im Katastrophenfall.
Darüber hinaus würde das aus gutem Grund kaum eine Kommune mitmachen. Dir müsste Kleidung im Wert von weit über 1000 Euro gestellt werden, du würdest Arbeit bei der Einführung und Ausbildung machen und das alles für nichts. Das macht kaum eine Feuerwehr.
Versuch es doch mit deiner örtlichen Feuerwehr.
Beispielsweise sagt das Bayerische Feuerwehrgesetz im Art. 6 Feuerwehrdienst folgendes aus:
Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
Klar, dieses Gesetz gilt so im Wortlaut nur in Bayern, aber jedes Brand- und Katastrophenschutzgesetz der einzelnen Bundesländer ist irgendwo ähnlich und hat an sich die selben Regelungen.
Mir stellen sich gerade zwei Fragen:
- Möchtest du nur wegen deinem besten Freund in die Feuerwehr gehen um Zeit mit ihm zu verbringen?
- Wäre ein Dienst in dem Ort in dem du lebst keine Option?