Vorarbeiter sagt - Sonntags arbeiten?

dane60  25.07.2024, 18:08

Wat steht denn im Vertrag?

playboy1993333 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 18:09

Nichts bin öffentlichen dienst, da steht sowas nicht drin

2 Antworten

Steht im Arbeitsvertrag, dass Du auch am Sonntag arbeiten musst? Wenn nicht, dann musst Du das auch nicht.

Ist der Vorarbeiter weisungsbefugt und darf das alleine entscheiden? Gibt es einen Betriebsrat, gibt es einen Schicht-/Arbeitsplan?

Davon mal abgesehen kann ein AG kurzfristig nur Zusatzschichten/Überstunden anordnen, wenn es sich um "dringende" betriebliche Belange handelt. Sonst richtet sich die Rechtsprechung nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Arbeit auf Abruf). Das besagt, dass der AG dem AN mindestens vier Tage im Voraus mitteilen muss, wie er zu arbeiten hat.

Am Donnerstag Sonntagsarbeit anordnen geht also nicht, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt.

Das kommt sehr stark drauf an! Vor allem was im Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

Wenn der Sonntag bei euch im Betrieb ein normaler Arbeitstag ist, kann und darf er dich durchaus für diesen Tag einplanen, auch wenn du normalerweise nie am Sonntag arbeitest. Beispielsweise weil ein hoher Krankenstand im Kollgium vorliegt und sonst niemand anderes für diesen Dienst zur Verfügung steht und dadurch der betriebliche Ablauf gefährdet wäre.

Allerdings muss diese Änderung einige Tage im voraus angekündigt werden und es muss dafür einen Ausgleich geben beispielsweise das du am darauffolgenden Montag nicht kommen musst oder den Freitag davor nicht arbeiten musst oder dir Überstunden oder Zuschläge bezahlt werden.

Ist der Sonntag bei euch Allerdings kein regulärer Arbeitstag, sprich das ihr Sonntags oder generell am Wochenende geschlossen habt, darf dein Chef oder ggf. dein Vorarbeiter dich nicht einfach so willkürlich an deinem Wochenende in den Betrieb beordern, vor allen Dingen ohne triftigen Grund welcher das ganze irgendwie rechtfertigen würde.

(Die Frage ist auch in wie weit der besagte Vorarbeiter weisungsbefugt ist!)

Das wären beispielsweise schwerwiegende betriebliche und unvorhersehbare Notfall Situationen die ein schnelles sofortiges Handeln erfordern um Schäden für den Betrieb oder andere Arbeitnehmer einzudämmen. Das wären beispielsweise Naturkatastrophen, Brände oder medizinische Notfälle.

Die Floskeln das beispielsweise "viel zu tun ist" oder Kollege XY wegen einer Erkältung ausgefallen ist und dieser seine Arbeit liegen lassen hat und diese "unbedingt" zu Ende erledigt werden soll oder weil man nach einem stressigen Arbeitstag, freitags vergessen hat die Werkstatt aufzuräumen oder die Pflanzen im Büro zu gießen, sind keine gültigen Gründe um einen Mitarbeiter an seinem freien Wochenende in den Betrieb zu bestellen.

Der Arbeitgeber oder ein Vorgesetzter ist nicht dazu befugt, seine Mitarbeiter bzw. Untergeordnete wegen jeder Bagatelle Überstunden schieben zu lassen oder in dessen Freizeit reinzugrätschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.