Kann der Chef einen Rausschmeißen wenn man was ausversehen Kapput gemacht hat?(azubi handwerk)?

3 Antworten

Nein, ein Missgeschick ist kein Kündigungsgrund. Bei einem Lehrling ist aufgrund fehlender Erfahrung, die er ja in der Lehre erst sammeln soll, mit Fehlern bzw. Schäden zu rechnen.
Nur mehrmals oder mit Vorsatz soll oder darf der Fehler natürlich nicht gemacht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In der Probezeit kann er dich jederzeit rausschmeissen, ohne das er das irgendwie begründen muss. Ist diese abgelaufen, dann wird dich mit sowas nicht los.

Nur dann, wenn das Versehen öfter vorkommt. Das ist dann ein Zeichen dafür, daß der Lehrling den Anforderungen des Berufes nicht gewachsen ist.


Wasde91 
Beitragsersteller
 19.10.2023, 18:52

Ich habe eine Lampe kapput gemacht und habe mich entschuldigt und gesagt das es nochmal nicht vorkommt der war erst angepisst aber danach war er wieder wie früher

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