Von zuhause rausgeflogen mit 19?
Hallo, Ich bin momentan 19 Jahre alt und wohne momentan noch zuhause. Jedoch gibt es immer wieder Streit und alle Beteiligten leiden unter der momentanen Situation. Der Grund für den regelmäßigen Streit ist, dass ich gegen Ende diesen Jahres mein Abitur abbrechen werde und ab nächstem Jahr ein halbjähriges gelenktes Praktikum mache, um die Zeit bis zur Ausbildung zu überbrücken. Nebenbei mache ich noch einen 400 Euro Job. Jetzt ist meine Frage, wo ich mich hinwenden kann falls ich wirklich rausgeschmissen werde ob Bundesagentur für Arbeit oder Jugendamt ? und welche Leistungen ich beziehen könnte um mir eine kleine Wohnung zu leisten.
5 Antworten
Für deinen Lebensunterhalt sind deine Eltern zuständig, solange du in Ausbildung und unter 25J bist.
ICH und die anderen Steuerzahler sind NICHT für dich verantwortlich.
Eure Streitigkeiten sind kein Grund dafür, dass deine Eltern sich um deinen Unterhalt drücken.
Wenn das so einfach möglich wäre, dann könnten ja alle Kinder von geizigen Eltern einfach behaupten, dass es zuhaus zu viel Streit gibt.
Dann könnten die Eltern sich aus ihrer Verantwortung stehlen, den Lebensunterhalt der Kinder einfach nicht bezahlen und viel Geld sparen ;-)
Dann müssten ICH und die anderen Steuerzahler viel Geld für diese Kinder zahlen, während die Eltern Luxus-Urlaub machen von dem gesparten Geld ;-)
Nein, so läuft das nicht - zum Glück!
Zwecks Beratung kannst du dich aber in jedem Fall an das Jugendamt wenden.
Alles Gute!
Notfalls Jugendamt, dort könntest Du möglicherweise in einem Wohnheim eine Unterkunft bekommen. Geld für eine Wohnung wirst Du als Schulabbrecher nicht bekommen, da Du ja dann ein hoffentlich bezahltes Praktikum machen wirst und zusätzlich noch den 450 Eurojob. Es könnte sein, Du bekommst vom Amt Wohngeld, das würde man Dir sicher beim Jugendamt erklären, was möglich ist. Während Du Schüler bist, bekommst Du weiterhin Kindergeld und die Eltern sind noch unterhaltspflichtig, indem Du die Schule verläßt, bist Du für Dich selbst verantwortlich.
Das ist auch möglich, wenn das Kind nicht mehr zu Hause lebt, daß auf Antrag bei der Familienkasse das Kind selbst das Kindergeld erhält.
Bis 25 Jahre ist das Jugendamt zuständig. Wende dich an die, die können beraten, vermitteln und helfen.
und welche Leistungen ich beziehen könnte um mir eine kleine Wohnung zu leisten.
Hierfür musst du dich an deine Eltern wenden. Sie sind unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung, sonst niemand.
Wende D8ch ans J7gendamt.
Rauswurf wäre übrigens ein wichtiger Grund, um ALG II bekommen zu können.
Kindergeld bekommen die Eltern, nicht er.