Von zuhause rausgeflogen mit 19?

5 Antworten

Für deinen Lebensunterhalt sind deine Eltern zuständig, solange du in Ausbildung und unter 25J bist.
ICH und die anderen Steuerzahler sind NICHT für dich verantwortlich.

Eure Streitigkeiten sind kein Grund dafür, dass deine Eltern sich um deinen Unterhalt drücken.

Wenn das so einfach möglich wäre, dann könnten ja alle Kinder von geizigen Eltern einfach behaupten, dass es zuhaus zu viel Streit gibt.
Dann könnten die Eltern sich aus ihrer Verantwortung stehlen, den Lebensunterhalt der Kinder einfach nicht bezahlen und viel Geld sparen ;-)
Dann müssten ICH und die anderen Steuerzahler viel Geld für diese Kinder zahlen, während die Eltern Luxus-Urlaub machen von dem gesparten Geld ;-)
Nein, so läuft das nicht - zum Glück!

Zwecks Beratung kannst du dich aber in jedem Fall an das Jugendamt wenden.
Alles Gute!

Notfalls Jugendamt, dort könntest Du möglicherweise in einem Wohnheim eine Unterkunft bekommen. Geld für eine Wohnung wirst Du als Schulabbrecher nicht bekommen, da Du ja dann ein hoffentlich bezahltes Praktikum machen wirst und zusätzlich noch den 450 Eurojob. Es könnte sein, Du bekommst vom Amt Wohngeld, das würde man Dir sicher beim Jugendamt erklären, was möglich ist. Während Du Schüler bist, bekommst Du weiterhin Kindergeld und die Eltern sind noch unterhaltspflichtig, indem Du die Schule verläßt, bist Du für Dich selbst verantwortlich.


Aufklaerer111  12.03.2021, 00:17

Kindergeld bekommen die Eltern, nicht er.

Liesche  12.03.2021, 16:45
@Aufklaerer111

Das ist auch möglich, wenn das Kind nicht mehr zu Hause lebt, daß auf Antrag bei der Familienkasse das Kind selbst das Kindergeld erhält.

Bis 25 Jahre ist das Jugendamt zuständig. Wende dich an die, die können beraten, vermitteln und helfen.

und welche Leistungen ich beziehen könnte um mir eine kleine Wohnung zu leisten.

Hierfür musst du dich an deine Eltern wenden. Sie sind unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung, sonst niemand.

Wende D8ch ans J7gendamt.

Rauswurf wäre übrigens ein wichtiger Grund, um ALG II bekommen zu können.