Von Auto angefahren und kein Schmerzensgeld bekommen?

13 Antworten

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Vermutlich garnicht. Normalerweise tauscht man da die Daten aus. Ausweis fotografieren, Versicherungsdaten, Kennzeichen fotografieren usw.

Wenn du nix hast außer sein Wort, bist selber schuld

Und nur am Rande, wenn's denn normalen Weg geht, kann's auch 2 Jahre dauern bis du Geld bekommst

Woher ich das weiß:Hobby – kein "echter" kfzler - aber viele jahre mit tuning/schrauben

Luciano392  31.01.2023, 02:11

Ich wurde auch angefahren als fußgänger hüfte schief 3 Prellungen Schädel Trauma 4 Wochen krank geschrieben 2 Wochen eine Therapie mit machen Beine hüfte blau Arme blau Ärztliche Ateste liegen vor beim Anwalt mit was kann icj da rechnen so grob gesagt mfg würde mich freuen um eine Antwort mfg

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DodgeRT  31.01.2023, 07:02
@Luciano392

keine ahnung.... vielleicht 500-1000 euro wenn überhaupt. du hast keine bleibenden schäden, daher wird der summe nicht wirklich hoch ausfallen.

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So ziemlich gar nicht mehr wenn du keine Kontaktdaten von ihm hast...

War die Polizei vor Ort? Wenn nein : Anzeigen und Anwalt einschalten - wird aber kaum mehr was rauskommen im Nachgang


BLAEKK  10.12.2021, 14:51

Doch. Über seine Versicherung.

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BLAEKK  10.12.2021, 14:52
@LePetitGateau

Über das Kennzeichen lässt sich seine Versicherung herausfinden. Bei einem Unfall wird das Schmerzensgeld durch die Haftpflichtversicherung vom Verursacher gezahlt.

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LePetitGateau  10.12.2021, 14:52
@BLAEKK

Wenn sie/er sich nicht mal den Namen hat geben lassen, dann unwahrscheinlich dass sie/er das Kennzeichen hat

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BLAEKK  10.12.2021, 14:53
@LePetitGateau

Da magst Du recht haben! Edit: Du hast recht. Er/sie hat das Kz nicht -.-

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Warum hast du nicht die Polizei gerufen ?
Im nachhinein ist immer schwer da noch was zu machen weil wie willst dud as beweisen ?!

  1. Anzeige wegen Fahrerflucht bei der Polizei aufgeben
  2. Kennzeichen hast Du hoffentlich, Zentralruf der Autoversicherer wenden um dessen Kfz-Haftpflicht Versicherer zu kontaktieren.
  3. Arzt konsultieren und über den Sachverhalt aufklären, der weiß ob Gutachten besser ist etc.
  4. Schmerzensgeld zivilrechtlich einklagen.

Schlicht und einfach - mache bei seiner KFZ-Haftpflichtversicherung eine Schadenanzeige .....

wenn Du diese bis dato nicht kennst .... wende Dich unter Nennung des Kennzeichens des schädigenden Fahrzeuges an den Zentralruf der Versicherer :

https://www.zentralruf.de/

Der Fahrer hat mir seinen Namen nicht gesagt,

das wäre gemäß m.A. ein Grund für eine polizeiliche Anzeige - auch hier, wenn Du Dir das Kennzeichen gemerkt / notiert hast.