Vollzeit u. Nebenjob?

3 Antworten

Nein und nein, wären beides Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Und da dein Hauptarbeitgeber eine Fürsorgepflicht dir gegenüber hat, muss er in so einer Konstellation die Nebentätigkeit untersagen, ebenso das Praktikum.

Eine 70h Woche ist weder machbar noch arbeitsrechtlich zulässig.

Den Nebenjob müsstest du dir auch von deinem Hauptarbeitgeber genehmigen lassen, und der wird da mit Sicherheit nicht zustimmen.

Wenn Du es zeitlich unter einen Hut bekommst ...

Der Hauptarbeitgeber muß jedoch u.U. den Rest genehmigen.

Zudem stelle ich mir Vollzeit- und Teilzeitarbeit plus Praktikum schwierig vor.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.