Können ältere Geschwister beim Tod der Eltern die Erziehungsberechtigten für jüngere Geschwister werden?
Also, zum Beispiel haben Eltern zwei Kinder. Eins ist 16 und eins 20. Dann sterben die Eltern beide. Das jüngere Kind ist ja noch nicht volljährig und braucht so einen Vormund. Könnte einfach der ältere Bruder/die ältere Schwester der Erziehungsberechtigte werden und auch zum Beispiel die Arbeiten in der Schule und die Entschuldigungen unterschreiben usw. wenn das Jugendamt das genehmigt?
3 Antworten
Moin,
das entscheidet das Jugendgericht wer Erziehungsberechtigt wird.
Mfg.
Möglich ist es, kommt etwas auf die Reife aller beteiligten an.
Ja, das kann so gemacht werden, aber der Altersabstand muss deutlich sein. Also z. B. 28-jähriger Vormund, 16-jähriger Bruder.
Okay danke, weißt du warum der Altersabstand deutlich sein muss?
Aber es würde gehen, wenn die es erlauben, auch wenn die Person erst 20 oder so ist?