Vogelspinne erlaubt in Mietwohnung?

3 Antworten

Du hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben.

-Die Kleintierhaltung (z. B. Ziervögel, Fische, Hamster etc.) ist grundsätzlich gestattet soweit diese im üblichen Rahmen erfolgt und keine unzumutbaren Beeinträchtigungen dadurch entstehen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

tikabik 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 19:35

Ich habe es aus einer übervorsichtigen Perspektive betrachtet: Auch wenn die Spinne in einem geschlossenen Terrarium gehalten wird, besteht zwar eine geringe Gefahr eines Bisses, der jedoch normalerweise nicht sehr gefährlich ist (allerdings gibt es immer eine gewisse Allergiegefahr, ähnlich wie bei Wespen). Außerdem könnte der Anblick der Spinne möglicherweise andere Mieter verunsichern. Ich bin mir unsicher, ob solche Aspekte im ‚etc.‘ des Satzes bereits berücksichtigt sind...

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tikabik 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 19:50
@Starkman405

nein, lol haha. Jeder eine einzelne Wohnung. Mich hatte halt nur der Satz "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn durch die Tierhaltung andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mieter, des Mietobjektes, des Hauses oder des Grundstücks zu befürchten oder zu erwarten ist oder Regelungen der Eigentümergemeinschaft entgegenstehen." stutzig gemacht, der sich aber ja nicht auf Kleintiere bezieht, das meinte ich. Und weil Vogelspinnen Exoten sind.

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Darfst du halten, bedarf keiner Genehmigung oder der gleichen.

Von einer Vogelspinne könnte schon eine Gefahr für andere Hausbewohner ausgehen, wenn sie aus deiner Wohnung entkommt. Daher braucht man da eine Genehmigung vom Vermieter.


Cookie403  26.08.2024, 22:34

Stimmt nicht. Eine Vogelspinne gehört zur Kleintierhaltung und bedarf keiner Genehmigung durch den Vermieter

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