Vier Ausnahmefälle für die beschränkte geschäftsfähigkeit?

1 Antwort

Botengänge, Alles was für das Taschengeld abgedeckt ist ("zur freien Verfügung überlassen"), Schenkungen die ausschließlich (!) einen rechtlichen Vorteil bringen . Mehr fällt mir ehrlich gesagt nicht ein (anderes würde involvieren dass die Person für einen bestimmten Bereich die volle Geschäftsfähigkeit hat : z.B. bei einer eigenen Firma, wurde für mündig erklärt trotz Minderjährigkeit)