Videos auf Youtube veröffentlicht?
Hallo zusammen,
Mein Fastnacht verein möchte zusammenschnitte der letzten Sitzungen auf Youtube hochladen. Jetzt macht einer Probleme und meldet Bedenken wegen Urheberrecht und GEMA auf Tanzauftritte an.
Auf der GEMA Seite findet man dazu, dass wenn man Videos zum Download und gegen Bezahlung anbietet dies anmelden muss, logisch. Also würde das ja nicht unsere hochgeladen Videos betreffen, da man dafür ja kein Geld zahlt. Von einem Gerichtsurteil von 2016 zwischen GEMA und YouTube würde beschlossen, dass Youtube einen gewissen Betrag an die GEMA zahlt.
Sind jetzt Millionen von Tanz Videos illegal hochgeladen, oder sollte man sich daruber nicht zu viele Gedanken machen und einfach hochladen?
Ich sehe das Problem noch nicht ganz. Ihr habt einen Tanz einstudiert und gefilmt und wollt diesen nun hochladen? Was hat dann die GEMA damit zu tun?
Weil da Musik benutzt wird, die vielleicht urheberrechtlichen geschützt ist... Ich sehe da auch kein Problem drin, aber gewisse andere Leute schon...
3 Antworten
Es kann sein, dass der Ton gesperrt wird. Das merkt ihr dann schon.
Lade den Tanz mit der Musik auf YouTube hoch. Im besten Fall erkennt YouTube die Musik und lässt euer Video trotzdem online gehen, weil der Rechteinhaber der Musik die Verwendung seines Songs auf YouTube erlaubt. Nur könnt ihr dann keine Werbung mehr schalten – eventuelle Werbeeinnahmen gehen dann an den Rechteinhaber. Im schlimmsten Fall erkennt YouTube den Song nicht (vielleicht, weil der gar nicht im Content-ID-System von YouTube ist) und euer Video geht online, obwohl es das gar nicht dürfte. „Schlimm“ wird es dann erst, wenn dem Rechteinhaber oder einer anderen Person auffällt, dass ihr seine Musik benutzt und euer Video gemeldet wird. Das ist aber sehr unwahrscheinlich. Dann würdet ihr aber auch nur einen Strike bekommen, der nach 90 Tagen wieder verschwindet.
Wie du siehst, ist das alles nicht so schlimm. Da kann nicht viel passieren. Gut wäre es halt, wenn YouTube den Song erkennt und euer Video online gehen lässt, denn dann seid ihr auf der sicheren Seite.
Es gilt das deutsche Urheberrecht und danach hat der Urheber bzw. Rechteinhaber mehr Möglichkeiten, als nur eine Verwarnung per YouTube zu veranlassen.
Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz stellen in den meisten Fällen eine Straftat dar, und keine Ordnungswidrigkeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG002801377
Bei mir: auf*
Gut, allein schon rein rechtlich sollte man so etwas natürlich nicht machen. Aber es ist – ich sage mal – selten, sehr selten, dass einem weitere Strafen drohen, fast vernachlässigbar. Da muss man schon sehr viel Pech haben.
Das mag sein, ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht – aber jemandem zu schreiben, dass nicht viel passieren kann, das finde ich dann schon einen kleinen Kommentar wert. :)
Hochladen . Ich bekomme dann immer Nachricht dass diese Videos nicht monetarisiert werden können und gut ist.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Die Restliche Antwort von dir ist aber ziemlich gut. Ich wäre dennoch vorsichtig.