Videokonferenz im Fernunterricht: ist das Pflicht?

3 Antworten

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Da wird es noch keine Gesetze zu geben.

Es wird wohl eher sein, einige oder gar alle Schüler werden es seltsam empfinden was Deine Tochter da treibt. Öffnet durchaus eine enorme Front für Mobbing und co.

Im Zweifel werden das im nächsten Jahr die Gerichte entscheiden, keiner hat da wirkliche saubere Handreichungen dazu.

Ich persönlich würde mir wünschen, das Du Dein Kind anleitest auch mit dieser für sie unangenehmen Situation umgehen zu können. Im übrigen haben die Kameras auch den Hintergrund zu überprüfen, ob man nicht erlaubte Hilfsmittel nutzt.


sdp700  10.02.2021, 19:43

Es gibt schon ein Gesetz dafür, bezieht sich aber eher auf die Wohnung, dass andere nicht das Recht haben die Wohnung zu sehen , selbst wenn man gar nichts sieht ist das Gesetz trotzdem noch geltend.

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Teilnehmen kann man ja auch, ohne Kamera oder Mikro zu aktivieren. Daher verstehe ich das Problem nicht ganz, denn Pflicht ist die Kamera auf keinen Fall. Ob die Teilnahme am online-Unterricht verpflichtend ist, ist in den Ländern individuell und auch von der Schule abhängig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es erstaunt mich, wie immer noch (oder mehr denn je) das Thema Datenschutz mit Füßen getreten wird – in diesem Kontext gerade bei Kindern. Eine einfache Google-Suche zu diesem Thema führt etliche Links der Kultusministerien zu Tage. So schreibt (nicht nur) das Kultusministerium in Bayern:

Kein Konferenzteilnehmer ist verpflichtet, bei der Teilnahme an einer Videokonferenz Bilder von sich zu übertragen. 

Quelle: https://www.km.bayern.de/download/23185_StMUK_Videokonferenzsysteme_Nutzungshinweise-für-Schulen_200512.pdf

Und dafür gibt es auch gute Gründe!

Um auf die Vorantworten zu referenzieren, dass die Kinder sich ja eh in der Schule sehen, so stimmt das natürlich erst einmal. Aber, im Falle set Videokonferenz sollte u.a. nicht vergessen werden, dass

  • ein Einblick in die Privatsphäre der Schüler:innen geschieht.
  • Videokonferenzen unkontrolliert mitgeschnitten werden (können) um dann ggf. zu Mobbingzwecken im Internet weiterverbreitet zu werden.

Das sind nur zwei mögliche Gesichtspunkte. Ganz so einfach – wie in den Vorantworten dargestellt – ist das Thema leider nicht zu sehen...