Es erstaunt mich, wie immer noch (oder mehr denn je) das Thema Datenschutz mit Füßen getreten wird – in diesem Kontext gerade bei Kindern. Eine einfache Google-Suche zu diesem Thema führt etliche Links der Kultusministerien zu Tage. So schreibt (nicht nur) das Kultusministerium in Bayern:

Kein Konferenzteilnehmer ist verpflichtet, bei der Teilnahme an einer Videokonferenz Bilder von sich zu übertragen. 

Quelle: https://www.km.bayern.de/download/23185_StMUK_Videokonferenzsysteme_Nutzungshinweise-für-Schulen_200512.pdf

Und dafür gibt es auch gute Gründe!

Um auf die Vorantworten zu referenzieren, dass die Kinder sich ja eh in der Schule sehen, so stimmt das natürlich erst einmal. Aber, im Falle set Videokonferenz sollte u.a. nicht vergessen werden, dass

  • ein Einblick in die Privatsphäre der Schüler:innen geschieht.
  • Videokonferenzen unkontrolliert mitgeschnitten werden (können) um dann ggf. zu Mobbingzwecken im Internet weiterverbreitet zu werden.

Das sind nur zwei mögliche Gesichtspunkte. Ganz so einfach – wie in den Vorantworten dargestellt – ist das Thema leider nicht zu sehen...

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